Förderung der Hospiz- und Palliativstiftung für den Landkreis Cloppenburg
Die Stiftung unterstützt, fördert und baut die Hospizarbeit sowie die Palliativversorgung im Landkreis Cloppenburg aus, u. a. durch ideelle und finanzielle Unterstützung ambulanter Hospizdienste und hospiz- und palliativbezogener Projekte.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Hospiz- und Palliativstiftung für den Landkreis Cloppenburg hat sich zum Ziel gesetzt, die Hospizarbeit und Palliativversorgung im Landkreis Cloppenburg zu unterstützen, zu fördern und auszubauen, insbesondere durch ideelle und finanzielle Förderung ambulanter Hospizdienste sowie hospiz- und palliativbezogener Projekte.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz im Landkreis Cloppenburg
- Tätigkeit in der Hospiz- oder Palliativversorgung
Beschreibung
Die Hospiz- und Palliativstiftung für den Landkreis Cloppenburg fördert gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen in Niedersachsen, die sich der Hospizarbeit und Palliativversorgung widmen. Mit fortlaufenden Zuschüssen zielt die Stiftung darauf ab, ambulante Hospizdienste und hospiz- sowie palliativbezogene Projekte ideell und finanziell zu unterstützen. Dabei stehen insbesondere die Stärkung bestehender Dienste, wie des Hospizdienstes für den Landkreis Cloppenburg e. V., des Malteser Hospizdienstes e. V. in Friesoythe und der Kontaktstelle Hospiz Löningen, im Mittelpunkt. Langfristig wird der Ausbau stationärer Hospize, die Erweiterung ambulanter Palliativmedizin und die Einrichtung weiterer Kontaktstellen vorangetrieben, um die Versorgung schwerstkranker Menschen im Landkreis nachhaltig zu sichern.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz und Tätigkeit im Landkreis Cloppenburg, die Hospiz- oder Palliativangebote ausbauen oder neu etablieren möchten. Die Stiftung vergibt Zuschüsse für Projekte, die den Zugang zu palliativen Unterstützungsangeboten verbessern, Ehrenamtsstrukturen stärken oder innovative Versorgungskonzepte vorantreiben. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich; eine fachliche Beratung zur Projektentwicklung trägt zur passgenauen Mittelverwendung und somit zu einer effizienten Umsetzung bei. Durch die kontinuierliche Förderung leistet die Stiftung einen bedeutenden Beitrag, damit Menschen in der letzten Lebensphase und ihre Angehörigen menschenwürdige Begleitung erfahren können.
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