Förderung der I.M. Leiendecker Stiftung
Zuwendungen für gemeinnützige Organisationen im Landkreis Harburg zur Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen mit Behinderungen. Formlose Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung fördert Projekte anderer gemeinnütziger Organisationen im Landkreis Harburg, die mehreren hilfsbedürftigen Menschen mit Behinderungen zugutekommen, um deren Teilhabe und Lebensqualität zu verbessern.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Wirkungsstätte im Landkreis Harburg
- Status als gemeinnützige Organisation
- Projektbegünstigung mehrerer Menschen mit Behinderungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloser, detailliert begründeter Förderantrag
Beschreibung
Die I.M. Leiendecker Stiftung unterstützt gemeinnützige Organisationen im Landkreis Harburg mit kontinuierlich verfügbaren Zuschüssen für Projekte im Bereich Soziales und Arbeit & Soziales. Gefördert werden Vorhaben, die mehreren hilfsbedürftigen Menschen mit Behinderungen zugutekommen und deren Teilhabe sowie Lebensqualität nachhaltig verbessern. Voraussetzung ist ein Sitz oder eine Wirkungsstätte im Landkreis Harburg, der Nachweis der Gemeinnützigkeit und die Ausrichtung des Projekts auf die Ausstattung, Betreuung oder soziale Integration von Menschen mit Behinderungen. Anträge können formlos und jederzeit in schriftlicher Form beim Vorstand der Stiftung eingereicht werden. Die Prüfung erfolgt anhand des begründeten Projektkonzepts und des nachgewiesenen Nutzens für die Zielgruppe.
Die Förderung umfasst unter anderem Hilfsmittelbeschaffung, behindertengerechte Infrastrukturmaßnahmen, inklusive Freizeit- und Sportangebote sowie Betreuungs- und Bildungsprogramme. Mit der Unterstützung sollen Organisationen in die Lage versetzt werden, nachhaltig Mehrwert für ihre Teilnehmer:innen zu schaffen und bestehende Barrieren abzubauen. Die I.M. Leiendecker Stiftung legt dabei besonderen Wert auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung. Interessierte Träger reichen einen detailliert begründeten, formlosen Förderantrag ein, in dem Zielsetzungen, Zeitplan und Kostenrahmen klar dargestellt werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die bereitgestellten Mittel wirksam zur Förderung von Inklusion und sozialer Teilhabe eingesetzt werden.
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