Förderung der Infrastruktur von Fischereihäfen und nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete
Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen und Anlandestellen sowie der nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete in Schleswig-Holstein. Anträge sind bis auf Weiteres jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Hafeninfrastrukturmaßnahmen und Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), einschließlich Verbesserung der Anlande- und Arbeitsbedingungen, Unterstützung lokaler Fischereiaktionsgruppen (FLAG) und Managementkosten.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen zur Verbesserung der Anlande- und Arbeitsbedingungen
- Vorbereitende Unterstützung für FLAG und Erstellung einer Entwicklungsstrategie
- Umsetzung der lokalen fischereilichen Entwicklungsstrategie (inklusive interterritorialer/transnationaler Kooperationen)
- Verwaltungs-, Begleit- und Evaluierungskosten (Managementkosten)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben muss mit dem genehmigten EMFAF-Programm 2021–2027 im Einklang stehen
- Bei nachhaltiger Entwicklung: Übereinstimmung mit der genehmigten Entwicklungsstrategie und Auswahl durch die FLAG
- Bindungsfrist von 5 Jahren
- Hinreichende Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
- Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
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Bewertungskriterien
- Erreichen des festgelegten Punktschwellenwertes gemäß Auswahlkriterien EMFAF Ziel 1.1
Beschreibung
Die Initiative fördert Investitionen zur Modernisierung der Hafeninfrastruktur und zur nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete in Schleswig-Holstein. Gefördert werden Maßnahmen zur Optimierung der Anlande- und Arbeitsbedingungen, zur Stärkung der Direktvermarktung sowie Vorhaben, die im Rahmen lokaler Fischereiaktionsgruppen (FLAG) entwickelt und umgesetzt werden. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen auch Vorbereitungsleistungen für die Einrichtung einer FLAG, die Erstellung einer Entwicklungsstrategie sowie begleitende Verwaltungs- und Evaluierungskosten (Managementkosten). Die Mittel stammen aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) und ermöglichen eine 100-prozentige Förderquote. Anträge sind kontinuierlich möglich, ohne festen Stichtag, und können bis auf Weiteres eingereicht werden.
Berechtigt sind Unternehmen der Erwerbsfischerei und Aquakultur, Kommunen, kommunale Verbände und Gesellschaften, Fischereigenossenschaften, Erzeugerorganisationen, Beschäftigte des Fischereisektors, Vereine, Umwelt- und Naturschutzverbände sowie wissenschaftliche und technische Einrichtungen. Voraussetzung ist die Übereinstimmung mit dem genehmigten EMFAF-Programm 2021–2027, eine gesicherte Gesamtfinanzierung und eine fünfjährige Bindungsfrist. Für Projekte der nachhaltigen Entwicklung muss eine Auswahl durch die jeweilige FLAG erfolgt sein. Jedes Vorhaben wird anhand der EMFAF-Auswahlkriterien bewertet und muss den festgelegten Punktschwellenwert erreichen. Die Antragstellung erfolgt vor Projektbeginn beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung, Dezernat Fischereiförderung, und kann digital über das Serviceportal Schleswig-Holstein abgewickelt werden.
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