Zuschuss

Förderung der Innecken-Prüss-Stiftung (regionale Projekte für Menschen & Tiere in Not)

Die Innecken-Prüss-Stiftung fördert regionale gemeinnützige Projekte in der Region Düren-Jülich mit Schwerpunkt auf Altenhilfe, Tierschutz und Unterstützung Bedürftiger. Anträge können einmal jährlich im Herbst eingereicht werden.

Soziales Tierschutz

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Finanzielle Unterstützung von bedürftigen Menschen in Not, insbesondere älteren Menschen, die durch Tierhaltung am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, Förderung gemeinnütziger Tierschutzvereine sowie Maßnahmen wie tierärztliche Behandlung, Verpflegung und Unterbringung von Tieren in Not.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Tätigkeit in der Region Düren-Jülich
  • Anerkennung als gemeinnützige oder mildtätige Organisation
  • Projekt im Sinne der Stiftungssatzung (Altenhilfe, Tierschutz, Unterstützung Bedürftiger)

Bewertungskriterien

  • Regionaler Bezug Düren-Jülich
  • Satzungskonformität des Projekts

Beschreibung

Die Innecken-Prüss-Stiftung fördert gezielt regionale gemeinnützige Initiativen in der Region Düren-Jülich und setzt dabei Schwerpunkte in den Bereichen Altenhilfe, Tierschutz sowie der sozialen Unterstützung bedürftiger Menschen. Jährlich vergibt der Stiftungsvorstand Mittel in Form von Zuschüssen, um älteren Personen ein artgerechtes Halten von Tieren zu ermöglichen und so ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken. Zusätzlich werden gemeinnützige Tierschutzvereine unterstützt, um Maßnahmen wie tierärztliche Behandlungen, Versorgung und Unterbringung von Tieren in Not zu finanzieren. Die Antragsfrist besteht einmal jährlich im Herbst; geeignete Projekte mit regionalem Bezug werden dabei besonders berücksichtigt.

Förderberechtigt sind als «gemeinnützig» oder «mildtätig» anerkannte Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Tätigkeit in der Region Düren-Jülich. Voraussetzung ist die Satzungskonformität des beantragten Vorhabens, das Altenhilfe, Tierschutz oder allgemeine Unterstützung Bedürftiger zum Ziel haben muss. Bei der Auswahl spielen der klare regionale Bezug sowie die Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken eine zentrale Rolle. Interessierte Initiativen profitieren von einer unkomplizierten Antragstellung und einer nachhaltigen Partnerschaft, die den Erhalt und Ausbau sozialer sowie tierwohlorientierter Angebote in der Region langfristig sichert.

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