Förderung der Integrativen Betriebe
Ausgleich behinderungsbedingter Mehraufwendungen in Integrativen Betrieben in Wien und Bereitstellung von Lehrausbildungsplätzen. Anträge fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung dient dem Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen der Integrativen Betriebe und der Bereitstellung von Lehrausbildungsplätzen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten Ausbilder:innen
- Personalkosten Fachbegleitung
- Personalkosten Förderlehrkräfte
- Lehrlingseinkommen und Lohnnebenkosten
- Internatskosten
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betrieb in der Rechtsform eines Integrativen Betriebs gemäß Behinderteneinstellungsgesetz
- Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen nach den Kriterien des BEinstG
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit den Kriterien des Behinderteneinstellungsgesetzes
- Kapazität zur Bereitstellung von Ausbildungsplätzen
- Qualität der Fachbegleitung und Betreuung
Beschreibung
Förderung der Integrativen Betriebe in Wien
In Wien werden integrative Betriebe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz gefördert, um behinderungsbedingte Mehraufwendungen auszugleichen und Lehrausbildungsplätze für Jugendliche mit Behinderungen bereitzustellen. Unternehmen können jederzeit Anträge auf Zuschüsse stellen – die Fördermöglichkeit besteht unbefristet. Das Programm wird als 100-%-Zuschuss für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt und unterstützt sowohl Personalkosten für Ausbilder:innen, Fachbegleitung und Förderlehrkräfte als auch Lehrlingseinkommen mit Lohnnebenkosten, Internats- und externe Schulungskosten. Eine pauschale Gemeinkostenförderung von 7 % rundet die erstattungsfähigen Ausgaben ab. Ziel ist die nachhaltige Stärkung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Erhöhung der Vermittlungsfähigkeit durch eine qualifizierte Lehrausbildung.
Förderberechtigt sind alle Integrativen Betriebe in der Rechtsform gemäß Behinderteneinstellungsgesetz, die Arbeits- und Ausbildungsplätze für begünstigte behinderte Jugendliche anbieten. Bewertet werden die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Kriterien, die Kapazität zur Bereitstellung von Ausbildungsplätzen sowie die Qualität der Fachbegleitung und Betreuung. Die Erstattung erfolgt auf Basis nachgewiesener effektiver Kosten und einer detaillierten Plankostenmeldung. Durch diese Förderung können integrative Betriebe ihre betrieblichen Strukturen weiterentwickeln, Fachkräfte für besondere Betreuungsbedarfe sichern und die Inklusion im Arbeitsmarkt nachhaltig vorantreiben. Interessierte Unternehmen in Wien können ihre Anträge fortlaufend einreichen und von den zur Verfügung stehenden Mitteln profitieren.