Zuschuss

Förderung der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit sowie des Europagedankens (RL Internationale Zusammenarbeit vom 28. Februar 2019)

Der Freistaat Sachsen fördert Projekte zur interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit sowie zur Verbreitung des Europagedankens in Euroregionen und Partnerregionen. Zuschüsse bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 4.000 € bis 30.000 €. Anträge bis 28.02. des Jahres, mindestens zwei Monate vor Projektbeginn, einreichen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Fördersumme: 4.000 € – 30.000 €
Förderquote: bis zu 80 %

Förderziel

Der Freistaat Sachsen unterstützt Projekte zur Intensivierung der grenzübergreifenden und interregionalen Zusammenarbeit in den Euroregionen und mit Partnerstaaten sowie zur Verbreitung des Europagedankens und der gemeinsamen Werte der Europäischen Union. Gefördert werden unter anderem bi- und vorzugsweise trinationale Projekte mit Schwerpunkt Republik Polen und Tschechische Republik.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Gesamtfinanzierung und Eigenmittel von mindestens 10 % (bei gemeinnützigen Antragstellenden 5 %)
  • Förderfähige Ausgaben für bi- und trinationale Projekte müssen 10.000 € übersteigen
  • Projekte müssen im Freistaat Sachsen bzw. in definierten Partnerregionen stattfinden
  • Keine vorwiegend kommerziellen oder parteipolitischen Projekte
  • Antragseinreichung bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Förderung (Formular RL Internationale Zusammenarbeit)
  2. Projektbeschreibung
  3. Ausgaben- und Finanzierungsplan
  4. Satzung
  5. Gemeinnützigkeitsbescheinigung
  6. Vereinsregisterauszug (bei Vereinen)

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit sowie des Europagedankens Projekte, die den Austausch in Euroregionen und mit Partnerstaaten nachhaltig intensivieren. Förderfähig sind unter anderem kulturelle, sportliche und mediale Vorhaben sowie Veranstaltungen zur europapolitischen Bildung. Besondere Aufmerksamkeit gilt bi- und trinationalen Kooperationen mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik. Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und beträgt mindestens 4.000 € bis maximal 30.000 €. Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtung, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, kommunale Körperschaften, gGmbH und weitere Einrichtungen wie Handwerkskammern oder Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit.

Für eine erfolgreiche Antragstellung müssen mindestens 10 % der Ausgaben (bei gemeinnützigen Antragstellenden 5 %) als Eigenmittel nachgewiesen werden. Bi- und trinational geförderte Projekte sollten eine förderfähige Ausstattung von mehr als 10.000 € aufweisen und in Sachsen oder in definierten Partnerregionen stattfinden. Die Einreichung erfolgt bis zum 28. Februar des Jahres bzw. mindestens zwei Monate vor Projektbeginn bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden. Erforderliche Unterlagen sind unter anderem das ausgefüllte Antragsformular, eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie Satzung, Gemeinnützigkeitsbescheinigung und gegebenenfalls ein Vereinsregisterauszug. Dieses Förderangebot trägt zur Stärkung des Europagedankens und der gemeinsamen Werte der EU bei und eröffnet vielfältige Möglichkeiten für grenzüberschreitende Kooperationen.

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