Zuschuss

Förderung der Johannes-Bugenhagen-Stiftung (Projektförderung nach Förderrichtlinien)

Die Johannes-Bugenhagen-Stiftung fördert gemeinnützige kirchliche Projekte im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis mit Zuschüssen bis zu 5.000 € pro Vorhaben. Anträge sind jährlich bis zum 31. März zu stellen.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Bildung Kultur

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungslevel: Einfach
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Fördersumme: bis zu 5.000 € pro Projekt
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten, Initiativen, Maßnahmen und zusätzlichen Angeboten zur Verkündigung des Evangeliums, Seelsorge, Unterweisung und Mission im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung bis 31.03. des Zuwendungsjahres
  • Antrag vor Beginn des Projektes
  • Zugehörigkeit zum Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Einnahmen- und Ausgabenübersicht
  4. Mittelverwendungsnachweis

Bewertungskriterien

  • Bezug zum Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis
  • Verkündigung des Evangeliums
  • Eigenmittelanteil

Beschreibung

Die Johannes-Bugenhagen-Stiftung unterstützt gemeinnützige kirchliche Vorhaben im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis. Förderantragsteller:innen können Kirchengemeinden, kirchliche Werke und Initiativen sein, die Projekte zur Verkündigung des Evangeliums, Seelsorge, Unterweisung oder Mission planen. In den Themenfeldern Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratie, Bildung, Kultur, Arbeit & Soziales sowie Aus- & Weiterbildung stehen Zuschüsse von bis zu 5.000 € pro Maßnahme zur Verfügung. Die Stiftung legt besonderen Wert auf einen eindeutigen Bezug zum Kirchenkreis und einen Eigenmittelanteil der Antragsteller:innen. Fördermaßnahmen werden im Wege der Anteils- oder Festbetragsförderung bewilligt, wobei eine Mitfinanzierung aus anderen Quellen gefordert ist. Die Mittel werden in der Regel nach Projektabschluss ausgezahlt; auf Antrag ist eine vorläufige Vorabauszahlung möglich, sofern der Mittelverwendungsnachweis fristgerecht erfolgt.

Einreichungen sind ausschließlich bis zum 31. März eines jeden Zuwendungsjahres möglich und müssen vor Projektbeginn erfolgen. Dem Antrag sind ein ausgefülltes Antragsformular, eine prägnante Projektbeschreibung sowie eine Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben beizufügen. Nach Abschluss des Vorhabens ist ein kurzer Verwendungsnachweis einzureichen. Die Auswahl erfolgt anhand der Förderrichtlinien durch das Kuratorium, das insbesondere die örtliche Verankerung im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis, die Qualität der Verkündigung und den Eigenanteil bewertet. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht. Dieses Programm bietet gemeinnützigen Träger:innen auf lokaler Ebene eine attraktive Möglichkeit, das kirchliche Leben zu stärken und neue Formen der Verkündigung und Seelsorge umzusetzen.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.