Förderung der Johannes und Elsbeth Gottwald-Stiftung (mildtätige Einzelfallhilfe)
Die Stiftung gewährt einmalige oder laufende Beihilfen für sehbehinderte und sonstige hilfsbedürftige Menschen ab 50 Jahren, überwiegend im Raum Berlin. Anträge werden formlos über Bezirksämter oder karitative Organisationen gestellt.
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Förderkriterien
Förderziel
Gewährung von Hilfe und Unterstützung an sehbehinderte und sonstige hilfsbedürftige Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, durch einmalige oder laufende mildtätige Beihilfe, vorrangig im Raum Berlin.
Förderfähige Ausgaben
- persönlicher Bedarf
- Gesundheitsleistungen
- Wohnungsbedarf
- Anschaffung von Haushaltsgeräten
- Kontaktpflege
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sehbehinderung oder sonstige Hilfsbedürftigkeit und vollendetes 50. Lebensjahr
- Wohnsitz oder Bedürftigkeit im Raum Berlin
- kein vorrangiger Anspruch auf Leistungen öffentlicher Träger
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- formloser Antrag über Bezirksamt oder karitative Organisation
Beschreibung
Die Johannes und Elsbeth Gottwald-Stiftung fördert hilfsbedürftige Menschen ab 50 Jahren, insbesondere sehbehinderte Personen, mit einmaligen oder laufenden Beihilfen. Schwerpunktregion ist Berlin, wo öffentliche und karitative Einrichtungen eng zusammenarbeiten, um geeignete Anträge zu empfehlen. Die Unterstützung erfolgt ausschließlich als Zuschuss und kann Ausgaben für persönlichen Bedarf, Gesundheitsleistungen, Wohnungsmodernisierung oder die Anschaffung von Haushaltsgeräten abdecken. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Kontaktpflege und Schuldentilgung sowie vielfältige karitative Projekte gefördert. Ein besonderes Augenmerk liegt auf Aktivitäten im Blindensport – von Tandem-Radtouren bis Rollerball – und auf der Ausbildung durch die Blindenhundschule, um die Selbstständigkeit sehbehinderter Menschen nachhaltig zu stärken.
Für eine Förderung ist der Wohnsitz beziehungsweise die Bedürftigkeit im Raum Berlin Voraussetzung. Zudem darf kein vorrangiger Anspruch auf Leistungen öffentlicher Träger bestehen. Die Antragstellung erfolgt formlos über das zuständige Bezirksamt oder eine karitative Organisation und ist jederzeit möglich. Dank der unkomplizierten Verfahren gelingt es der Stiftung, kurzfristig finanzielle Hilfe zu leisten und das Vertrauen ihrer Zielgruppe zu gewinnen. Die Einzelfallhilfe soll nicht nur materielle Unterstützung bieten, sondern auch den Lebensmut steigern und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern. Interessierte Personen reichen ihre Unterlagen über vermittelnde Stellen ein und profitieren von einer schnellen, unkomplizierten Prüfung und Auszahlung der Mittel.
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