Zuschuss

Förderung der Johannis-Stiftung Ergste (kirchliche Arbeit in der Ev. Kirchengemeinde Ergste)

Die Johannis-Stiftung Ergste unterstützt langfristig die kirchliche Arbeit in der Evangelischen Kirchengemeinde Ergste durch Finanzierung von Personal- und Seelsorge-Maßnahmen aus den Zinserträgen des Stiftungskapitals. Anträge sind jederzeit möglich.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Förderquote: 100%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Zweck der Stiftung ist die materielle und ideelle Förderung der kirchlichen Arbeit in der Evangelischen Kirchengemeinde Ergste. Der Förderzweck wird insbesondere durch die Finanzierung von Personal für geistliche und seelsorgerliche Aufgaben sowie Maßnahmen zur Seelsorge realisiert.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten für geistliche und seelsorgerische Aufgaben
  • Maßnahmenkosten für Seelsorge

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Satzungsgemäße Zweckbindung für die Förderung kirchlicher Arbeit in der Evangelischen Kirchengemeinde Ergste

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anschreiben mit Förderzweckdarstellung
  2. Nachweis der Gemeinnützigkeit
  3. Aufstellung der geplanten Personalkosten und Maßnahmen

Bewertungskriterien

  • Satzungsgemäße Zweckbindung
  • Nachhaltigkeit der Maßnahme
  • Bedarf der Gemeinde

Beschreibung

Die Johannis-Stiftung Ergste fördert dauerhaft die kirchliche Arbeit in der Evangelischen Kirchengemeinde Ergste in Nordrhein-Westfalen. Aus den Zinserträgen des Stiftungskapitals werden zu 100 % Zuschüsse für Personalkosten geistlicher und seelsorgerischer Aufgaben sowie für Maßnahmen der Seelsorge bereitgestellt. Dadurch sollen Gemeindeleben und spirituelles Miteinander vor Ort gestärkt, christliche Begegnungen gefördert und Unterstützung in allen Altersgruppen sichergestellt werden. Gemeinnützige Organisationen mit satzungsgemäßer Zweckbindung an die Arbeit der Evangelischen Kirchengemeinde Ergste sind berechtigt, jederzeit Anträge einzureichen. Die Entscheidungen des Stiftungsrates erfolgen transparent nach den Kriterien Satzungsgemäße Zweckbindung, Nachhaltigkeit und tatsächlicher Bedarf der Gemeinde.

Für die Antragstellung wird ein formloses Anschreiben mit Darstellung des Förderzwecks benötigt, ergänzt durch den Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie eine detaillierte Aufstellung der geplanten Personalkosten und Seelsorge-Maßnahmen. Die kontinuierliche Einreichung ermöglicht eine flexible Planung ohne feste Fristen. Förderfähige Ausgaben umfassen ausschließlich Personal- und Maßnahmenkosten für geistliche Begleitung, Jugendarbeit, Seniorenbetreuung und ähnliche Angebote. Der Stiftungsrat, besetzt aus Presbyteri­er:innen und Gemeindegliedern, prüft jährlich die Mittelverwendung und berät über die Verwendung der Erträge. Auf diese Weise wird eine nachhaltige und bedarfsgerechte Unterstützung sichergestellt, die Gottes Wirken im Alltag erfahrbar macht und zur weiteren Entfaltung der Gemeindearbeit beiträgt.

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