Förderung der Jolly Beuth Stiftung (Hilfe für krebskranke Eltern und deren Kinder)
Die Jolly Beuth Stiftung stellt finanzielle Mittel für bedürftige krebskranke Eltern und deren Kinder bereit, um Behandlung und Lebensqualität zu verbessern (z. B. Alltagshilfen, Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, Mobilität, Förderunterricht) sowie psychosoziale Beratung und unterstützende Maßnahmen.
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Förderkriterien
Förderziel
Bereitstellung therapeutisch und ökonomisch notwendiger Mittel und Unterstützungsleistungen für hilfebedürftige krebskranke Eltern und deren Kinder, um gesundheitserhaltende Maßnahmen zu ermöglichen, Nebenwirkungen zu mindern und die Existenzgrundlage zu sichern.
Förderfähige Ausgaben
- Therapeutische Maßnahmen
- Alltagshilfen (Haushaltshilfe, Mobilitätserhalt, Kinderbetreuung)
- Psychosoziale Beratung
- Förderunterricht
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nicht selbstverschuldete wirtschaftliche Notlage
- Unzureichende Eigenmittel oder fehlende Ansprüche gegenüber vorrangigen Leistungssystemen
- Bedürfnisnachweis gemäß SGB XII
- Antrag entspricht satzungsgemäßem Stiftungszweck
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vorstellung der zu fördernden Personen
- Beschreibung der Notlage
- Amtlich bestätigter Bedürftigkeitsnachweis
- Zeitplanung
- Kostenkalkulation
- Erklärung zu parallelen Fördermaßnahmen
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit der Notlage
- Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck
Beschreibung
Die Jolly Beuth Stiftung „Hilfe für krebskranke Eltern und deren Kinder“ unterstützt bundesweit privat hilfebedürftige Familien in finanzieller und psychosozialer Notlage. Mit fortlaufenden Zuschüssen werden therapeutisch und ökonomisch notwendige Leistungen gefördert, um gesundheitserhaltende Maßnahmen zu ermöglichen, Nebenwirkungen zu lindern und die Existenzgrundlage zu sichern. Gefördert werden unter anderem therapeutische Maßnahmen, Alltagshilfen wie Haushaltshilfe, Mobilitätserhalt und Kinderbetreuung, psychosoziale Beratung sowie Förderunterricht. Antragstellende müssen nachweisen, dass die wirtschaftliche Notlage nicht selbstverschuldet ist, eigene Mittel oder Ansprüche gegenüber vorrangigen Leistungsträgern unzureichend sind und ein Bedarf gemäß SGB XII besteht. Die Dringlichkeit der Situation und die Übereinstimmung des Antrags mit dem Stiftungszweck bilden die zentralen Bewertungskriterien.
Interessierte müssen eine amtlich bestätigte Bedürftigkeitsbescheinigung vorlegen sowie eine Beschreibung der betroffenen Personen, der Notlage, eine Zeitplanung und eine Kostenkalkulation einreichen. In der Antragserklärung sind parallele Fördermaßnahmen anzugeben. Eine Empfehlung durch Therapeut:innen oder spezialisierte Einrichtungen ist wünschenswert, aber nicht zwingend. Über die Vergabe entscheidet der Stiftungsvorstand in Abstimmung mit dem Kuratorium nach pflichtgemäßem Ermessen; ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen besteht nicht. Da Anträge jederzeit eingereicht werden können, bietet die Stiftung eine flexible Unterstützung ohne Fristzwang. Diese Förderung richtet sich gezielt an krebskranke Eltern und ihre minderjährigen Kinder, die ihren Alltag und die Therapiebedürfnisse nicht aus eigener Kraft oder durch andere Leistungsträger sicherstellen können.
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