Förderung der Jugendarbeit
Kommunale finanzielle Förderung der Jugendarbeit in Bergkamen für Jugendfahrten, internationale Begegnungen, Ferienmaßnahmen und Qualifizierungsangebote nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit. Anträge sind mindestens zwei Wochen vor Maßnahmebeginn zu stellen.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung von Jugendvereinen und Jugendgruppen im Stadtgebiet Bergkamen zur Durchführung von Fahrten, Camps, Freizeiten, internationalen Begegnungen, Ferien- und Familienerholungsmaßnahmen sowie Qualifizierungsmaßnahmen für ehren- und nebenamtliche Mitarbeitende.
Förderfähige Ausgaben
- Durchführung von Jugendfahrten, Camps und Freizeiten
- Internationale Jugendbegegnungen
- Ferien- und Familienerholungsmaßnahmen
- Qualifizierungsmaßnahmen für Ehren- und Nebenamtliche
Nicht förderfähige Ausgaben
- Parteipolitische Maßnahmen
- Religiöse Maßnahmen
- Reine Sportveranstaltungen
- Veranstaltungen von Schulen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Satzungsgemäßer Sitz in Bergkamen
- Teilnehmende müssen Hauptwohnsitz in Bergkamen haben
- Vereinbarung zur Vorlage erweiterter Führungszeugnisse
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Detaillierte Programmübersicht
- Verwendungsnachweis
- Bescheinigung der Einrichtung
- Teilnehmer- und Betreuerliste
Beschreibung
Die kommunale Förderung der Jugendarbeit in Bergkamen richtet sich an anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände sowie Jugendgruppen von Sportvereinen mit satzungsgemäßem Sitz in Bergkamen. Unter den Themenfeldern Kinder und Jugendliche, Soziales sowie Arbeit & Soziales unterstützt die Stadt Bergkamen Jugendfahrten, -camps und -freizeiten (2–11 Tage), internationale Jugendbegegnungen (4–21 Tage), Ferien- und Familienerholungsmaßnahmen (mindestens 12 bzw. 14 Tage) sowie Qualifizierungsangebote für ehren- und nebenamtlich Mitarbeitende. Ziel ist die Stärkung ehrenamtlichen Engagements und die Förderung grenzüberschreitender Begegnungen für Bergkamener Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis 27 Jahre. Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss gemäß der „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit“, wobei parteipolitische, religiöse und reine Sportveranstaltungen sowie Schulveranstaltungen ausgeschlossen sind. Fortlaufende Antragsmöglichkeiten gewährleisten eine flexible Projektplanung.
Für eine Antragstellung müssen sämtliche Teilnehmenden ihren Hauptwohnsitz in Bergkamen nachweisen und die Einrichtung eine Vereinbarung zur Vorlage erweiterter Führungszeugnisse abgeschlossen haben. Anträge sind mindestens zwei Wochen vor Maßnahmebeginn einzureichen und durch ein ausgefülltes Antragsformular, eine detaillierte Programmübersicht, Bescheinigung der Unterkunft, Verwendungsnachweis sowie eine Liste der Teilnehmenden und Betreuenden zu ergänzen. Auf Wunsch kann ein Abschlag von bis zu 75 % des voraussichtlichen Zuschusses vorab gewährt werden. Nach Abschluss der Maßnahme ist der vollständige Verwendungsnachweis innerhalb von acht Wochen vorzulegen, andernfalls erfolgt eine Rückzahlung. Die Stadt Bergkamen bietet so eine verlässliche Grundlage, um die Vielfalt und Qualität der Jugendarbeit nachhaltig zu sichern und neue Impulse für zukunftsorientierte Projekte zu setzen.
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