Zuschuss

Förderung der Jugendstiftung BW

Förderung innovativer Jugendbildungsprojekte in Baden-Württemberg mit Einreichungsfristen zum 1. März und 30. September.

Bildung Kinder und Jugendliche Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: 1.500 € bis 6.000 €, Mikroförderung bis 500 €
Projektdauer: 36 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Begleitung und Förderung innovativer Projekte junger Menschen im Bereich Jugendbildung, Stärkung von Eigeninitiative, ehrenamtlichem Engagement und Übernahme von Verantwortung.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten
  • Honorare

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen
  • Ferienfreizeiten
  • Großveranstaltungen
  • Jubiläen
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektstandort in Baden-Württemberg
  • Antrag durch freien, gemeinnützigen Träger
  • Junge Menschen wesentlich an Planung und Umsetzung beteiligt
  • Projektlaufzeit maximal 36 Monate
  • Keine Förderung aus Mitteln des Landeshaushalts
  • Mehr anzeigen

Beschreibung

Die Jugendstiftung Baden-Württemberg unterstützt frei gemeinnützige Träger bei der Realisierung innovativer Jugendbildungsprojekte in Baden-Württemberg. Gefördert werden Vorhaben, bei denen junge Menschen wesentlichen Einfluss auf Planung und Umsetzung ausüben und Eigeninitiative, ehrenamtliches Engagement sowie Übernahme von Verantwortung in den Mittelpunkt stellen. Die Programmfelder reichen von Demokratiebildung über Digitalisierung bis hin zu Kultur, Aus- und Weiterbildung sowie Arbeit & Soziales. Anträge können zweimal jährlich bis zum 1. März und zum 30. September eingereicht werden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für Sachkosten und Honorare mit Fördersummen zwischen 1.500 € und 6.000 €; für besonders kleine Projekte sind Mikroförderungen bis zu 500 € verfügbar.

Voraussetzung für eine Unterstützung ist die Antragstellung durch eine gemeinnützige Organisation, einen Verein, eine Stiftung oder einen Interessenverband mit Sitz in Baden-Württemberg. Projekte dürfen eine Laufzeit von maximal 36 Monaten haben und dürfen nicht bereits oder ausschließlich aus Mitteln des Landeshaushalts finanziert werden. Ausgeschlossen sind Personalkosten, regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen, Ferienfreizeiten, Großveranstaltungen, Jubiläen, reine schulische Programme, Klassenfahrten oder Vorhaben im Rahmen einer Hochschulausbildung. Einmal bewilligte Träger müssen nach drei aufeinanderfolgenden Förderungen eine zweijährige Pause einlegen, damit auch neue Initiativen zum Zuge kommen. Die Jugendstiftung bietet auf ihrer Website einen Fördercheck und weiterführende Informationen zur Antragstellung an und arbeitet eng mit lokalen Partner:innen zusammen, um nachhaltige Netzwerke und langfristige Wirkung zu erzielen.

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