Zuschuss

Förderung der Julia und Rainald Rasemann-Stiftung zur Förderung des christlichen Glaubens

Die Julia & Rainald Rasemann-Stiftung fördert Einzelpersonen in theologischer Ausbildung und missionarisch-diakonischen Auslandseinsätzen mit einem monatlichen Stipendium von 50 € für ein Jahr, Verlängerung möglich. Ausgeschlossen sind Ausbildungen an fundamentalistischen oder politisch rechts-konservativen Einrichtungen.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: 50 € pro Monat für ein Jahr
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Förderung des christlichen Glaubens durch finanzielle Unterstützung theologischer Ausbildungen an Universitäten oder Bibelschulen sowie missionarisch-diakonischer Einsätze und persönlichkeitsbildender Aufenthalte an biblisch orientierten Ausbildungsstätten.

Förderfähige Ausgaben

  • Lebenshaltungskosten während der Ausbildung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Persönliche Bedürftigkeit
  • Theologische Ausbildung an einer Universität oder Bibelschule
  • Keine fundamentalistischen oder politisch rechts-konservativen Ansätze

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Motivationsschreiben
  2. Lebenslauf
  3. Formloses Referenzschreiben des Pfarrers/Pastors/Jugendleiters
  4. Digitales Foto
  5. Erlaubnis zur Fotoverwendung

Beschreibung

Die Julia und Rainald Rasemann-Stiftung zur Förderung des christlichen Glaubens unterstützt bundesweit Einzelpersonen, die eine theologische Ausbildung an Universitäten oder Bibelschulen anstreben oder sich in missionarisch-diakonischen Auslandseinsätzen engagieren möchten. Gefördert werden Leistungen zur Deckung der Lebenshaltungskosten während der Ausbildungs- oder Einsatzzeit: Eine monatliche Zuwendung von 50 € wird in der Regel für 12 Monate gewährt, eine Verlängerung ist möglich. Voraussetzung ist neben einer persönlichen Bedürftigkeit, dass die Auswahlstätte nicht fundamentalistische oder politisch rechts-konservative Ansätze vertritt. Die Auswahl orientiert sich an Einrichtungen, die einen respektvollen und ernstzunehmenden Umgang mit der Bibel pflegen.

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Zur Prüfung werden folgende Unterlagen benötigt: ein aussagekräftiges Motivationsschreiben, ein tabellarischer Lebenslauf, ein formloses Referenzschreiben von Pfarrer:in, Pastor:in oder Jugendleiter:in, ein digitales Foto sowie die Erlaubnis zur Verwendung des Bildes auf der Stiftungsseite. Nach Abschluss der geförderten Ausbildungsabschnitte wird um einen kurzen Erfahrungsbericht gebeten, der der Stiftung intern zur Verfügung gestellt wird. Die Stiftung bittet um Verständnis, dass aufgrund begrenzter Kapazitäten nicht alle Anfragen berücksichtigt werden können. Mit ihrem Engagement trägt die Rasemann-Stiftung dazu bei, Glaubensinhalte lebendig weiterzugeben und kirchliche beziehungsweise diakonische Berufungswege zu stärken.

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