Förderung der Kämpgen-Stiftung
Die Kämpgen-Stiftung fördert gemeinnützige Organisationen und Projekte im Großraum Köln zur Verbesserung der Lebensqualität und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Anträge werden online eingereicht.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, die Lebensqualität von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit körperlichen, geistigen, psychischen oder Sinnesbehinderungen nachhaltig zu verbessern und ihre volle Teilhabe an allen Lebensbereichen und gesellschaftlichen Prozessen zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionsvorhaben (Ausstattung von Einrichtungen)
- Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit
- Anschaffung von Kraft- und Nutzfahrzeugen
- Projektförderung in den Bereichen Schule, Ausbildung und Beruf
- Mobilität und Barrierefreiheit
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Stiftungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung
- Sitz oder Projektstandort im Großraum Köln
- Alle öffentlichen Fördermittel ausgeschöpft (Negativbescheid erforderlich)
- Einreichung des Antrags vor Beginn der Maßnahme
- Eigenleistung in Höhe von mindestens 20 % der Gesamtkosten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Konzept/Projektbeschreibung
- Kostenplan
- Finanzierungsplan
- Nachweis öffentlicher Mittel (Negativbescheid)
- Verwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeit und Langfristigkeit des Konzepts
- Innovationsgehalt
- Übereinstimmung mit Stiftungszweck und Inklusionsleitgedanken
- Qualität und Tragfähigkeit des Finanzierungsplans
Beschreibung
Die Kämpgen-Stiftung unterstützt gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Stiftungen, Interessenverbände und Vereine im Großraum Köln mit zweckgebundenen Zuschüssen zur Förderung von Inklusion und Teilhabe. Schwerpunktmäßig werden Projekte gefördert, die die Lebensqualität von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit körperlichen, geistigen, psychischen oder Sinnesbehinderungen verbessern. Zur Anerkennung zählen Ordensgemeinschaften, Kirchengemeinden und anerkannte Träger der Behindertenhilfe, deren Satzungszweck mit dem Leitgedanken der Stiftung übereinstimmt. Förderbare Maßnahmen reichen von Investitionen wie der Ausstattung barrierefreier Einrichtungen oder dem Erwerb von Kraft- und Nutzfahrzeugen bis zu Projektförderungen in den Bereichen Bildung, Aus- & Weiterbildung, Mobilität, Freizeit, Kultur und Sport. Die Stiftung gewährt eine Förderquote von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, sofern öffentliche Mittel ausgeschöpft sind und die beantragende Organisation eine Eigenleistung von mindestens 20 % nachweist.
Anträge werden ausschließlich online über das digitale Formular eingereicht. Dabei sind vor Maßnahmebeginn ein ausführliches Konzept, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie ein Negativbescheid öffentlicher Förderstellen vorzulegen. Für Vorhaben bis 10.000 € gilt eine Frist von acht Wochen vor Projektstart, größere Vorhaben richten sich nach festen Stichtagen im Frühjahr und Herbst. Die Auswahl erfolgt anhand von Kriterien wie Nachhaltigkeit, Innovationsgehalt, Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck und der Tragfähigkeit des Finanzierungsplans. Nach Bewilligung werden zunächst bis zu 80 % der Mittel ausgezahlt, die Restfinanzierung erfolgt nach Einreichung des Verwendungsnachweises. Mit dieser kontinuierlichen Vergabepraxis trägt die Kämpgen-Stiftung dazu bei, eine inklusive Gesellschaft zu verwirklichen und Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.