Zuschuss

Förderung der Kämpgen-Stiftung

Die Kämpgen-Stiftung fördert gemeinnützige Organisationen und Projekte im Großraum Köln zur Verbesserung der Lebensqualität und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Anträge werden online eingereicht.

Soziales Gesundheit Bildung Sport Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Förderquote: bis zu 80%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, die Lebensqualität von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit körperlichen, geistigen, psychischen oder Sinnesbehinderungen nachhaltig zu verbessern und ihre volle Teilhabe an allen Lebensbereichen und gesellschaftlichen Prozessen zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionsvorhaben (Ausstattung von Einrichtungen)
  • Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit
  • Anschaffung von Kraft- und Nutzfahrzeugen
  • Projektförderung in den Bereichen Schule, Ausbildung und Beruf
  • Mobilität und Barrierefreiheit
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Stiftungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung
  • Sitz oder Projektstandort im Großraum Köln
  • Alle öffentlichen Fördermittel ausgeschöpft (Negativbescheid erforderlich)
  • Einreichung des Antrags vor Beginn der Maßnahme
  • Eigenleistung in Höhe von mindestens 20 % der Gesamtkosten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Konzept/Projektbeschreibung
  2. Kostenplan
  3. Finanzierungsplan
  4. Nachweis öffentlicher Mittel (Negativbescheid)
  5. Verwendungsnachweis

Bewertungskriterien

  • Nachhaltigkeit und Langfristigkeit des Konzepts
  • Innovationsgehalt
  • Übereinstimmung mit Stiftungszweck und Inklusionsleitgedanken
  • Qualität und Tragfähigkeit des Finanzierungsplans

Beschreibung

Die Kämpgen-Stiftung unterstützt gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Stiftungen, Interessenverbände und Vereine im Großraum Köln mit zweckgebundenen Zuschüssen zur Förderung von Inklusion und Teilhabe. Schwerpunktmäßig werden Projekte gefördert, die die Lebensqualität von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit körperlichen, geistigen, psychischen oder Sinnesbehinderungen verbessern. Zur Anerkennung zählen Ordensgemeinschaften, Kirchengemeinden und anerkannte Träger der Behindertenhilfe, deren Satzungszweck mit dem Leitgedanken der Stiftung übereinstimmt. Förderbare Maßnahmen reichen von Investitionen wie der Ausstattung barrierefreier Einrichtungen oder dem Erwerb von Kraft- und Nutzfahrzeugen bis zu Projektförderungen in den Bereichen Bildung, Aus- & Weiterbildung, Mobilität, Freizeit, Kultur und Sport. Die Stiftung gewährt eine Förderquote von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, sofern öffentliche Mittel ausgeschöpft sind und die beantragende Organisation eine Eigenleistung von mindestens 20 % nachweist.

Anträge werden ausschließlich online über das digitale Formular eingereicht. Dabei sind vor Maßnahmebeginn ein ausführliches Konzept, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie ein Negativbescheid öffentlicher Förderstellen vorzulegen. Für Vorhaben bis 10.000 € gilt eine Frist von acht Wochen vor Projektstart, größere Vorhaben richten sich nach festen Stichtagen im Frühjahr und Herbst. Die Auswahl erfolgt anhand von Kriterien wie Nachhaltigkeit, Innovationsgehalt, Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck und der Tragfähigkeit des Finanzierungsplans. Nach Bewilligung werden zunächst bis zu 80 % der Mittel ausgezahlt, die Restfinanzierung erfolgt nach Einreichung des Verwendungsnachweises. Mit dieser kontinuierlichen Vergabepraxis trägt die Kämpgen-Stiftung dazu bei, eine inklusive Gesellschaft zu verwirklichen und Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.

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