Förderung der Karl-Heinrich-Linde-Stiftung
Die Karl-Heinrich-Linde-Stiftung fördert Projekte, Dienstleistungen und Einzelfallhilfen im öffentlichen Gesundheitswesen, in der Behindertenhilfe sowie mildtätige Zwecke (Epilepsie, Hirnschädigungen, Obdachlosigkeit) mit regionalem Schwerpunkt im Oldenburger Münsterland.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie mildtätiger Zwecke durch Unterstützung von Projekten, Dienstleistungen, Selbsthilfegruppen, Fortbildungen und Einzelfallhilfen für Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen und für obdachlose Personen im Oldenburger Münsterland.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit im Oldenburger Münsterland
- Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt
- Projektbeginn darf noch nicht erfolgt sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular oder formloses Schreiben
- Projektbeschreibung (1–2 Seiten)
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Beschreibung
Die Karl-Heinrich-Linde-Stiftung unterstützt gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und Einzelpersonen im Oldenburger Münsterland mit zweckgebundenen Zuschüssen zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Behindertenhilfe und weiterer mildtätiger Initiativen. Insbesondere werden Projekte und Dienstleistungen zu den Schwerpunkten Epilepsie, Hirnschädigungen, Obdachlosigkeit sowie Aus- und Weiterbildung gefördert. Fortbildungen, Selbsthilfegruppen und Einzelfallhilfen für Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen bilden zentrale Förderbereiche. Die Stiftung, benannt nach Karl-Heinrich Linde, der selbst an traumatischer Epilepsie litt, legt Wert auf eine enge regionale Verankerung und nachhaltige Wirkung im Oldenburger Münsterland. Ihr Engagement zielt darauf ab, Lebensqualität zu verbessern und Teilhabechancen für betroffene Menschen zu erhöhen.
Förderberechtigt sind juristische Personen mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit (z. B. Wohlfahrtsverbände, Schulträger, Selbsthilfegruppen-Träger) und Einzelpersonen mit besonderen Bedarfen. Anträge können jederzeit eingereicht werden, eine Entscheidung erfolgt jeweils im April/Mai und im November. Voraussetzung ist, dass das Projekt im Fördergebiet beginnt und noch nicht gestartet ist. Für die Antragstellung sind ein formloses Schreiben oder das offizielle Antragsformular, eine Projektbeschreibung (1–2 Seiten) sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit einzureichen. Die Mittelvergabe liegt im Ermessen des Stiftungsvorstands und erfolgt unter dem Gebot der zeitnahen, zweckgebundenen Mittelverwendung. Interessierte Projektverantwortliche profitieren von flexiblen Einreichungsmöglichkeiten und vielfältigen Förderoptionen, um innovative Angebote im Gesundheits- und Sozialbereich voranzubringen.
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