Zuschuss

Förderung der Karl-Hemmer-Stiftung

Die Karl-Hemmer-Stiftung fördert jährlich Projekte in den Bereichen Jugend, Familie, Bildung und Entwicklungszusammenarbeit (insbesondere in Kerala/Indien). Einreichung formloser Anträge bis zum 15. Mai eines jeden Jahres.

Kinder und Jugendliche Soziales Bildung Entwicklungszusammenarbeit

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung von Jugendarbeit und Jugendbildung, Förderung von Maßnahmen und Projekten der Jugendberufshilfe, Förderung von Familien sowie der Eine-Welt- und Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere Ausbildungsprojekte in Kerala (Indien).

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Formlose Antragstellung bis 15.05. des Jahres
  • Kurzbeschreibung mit den Zielen des Projektes
  • Begründung der Förderwürdigkeit
  • Finanzierungsplan

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kurzbeschreibung mit Zielen des Projektes
  2. Begründung der Förderwürdigkeit
  3. Finanzierungsplan

Beschreibung

Die Karl-Hemmer-Stiftung des Kolpingwerks Diözesanverband Freiburg unterstützt seit 2004 gemeinnützige Initiativen in Baden-Württemberg, die sich der Jugend- und Familienarbeit, der Aus- und Weiterbildung sowie der Entwicklungszusammenarbeit widmen. Besondere Schwerpunkte liegen auf Projekten der Jugendberufshilfe, der Förderung von Familien und auf Ausbildungsmaßnahmen im indischen Bundesstaat Kerala. Die Stiftung verfolgt ausschließlich mildtätige und gemeinnützige Zwecke und strebt eine gleichmäßige Mittelvergabe an. Aus den Erträgen des Vermächtnisses Rudolf Fischer fördert sie gezielt Ausbildungswerkstätten und Stipendienprogramme in Kerala, um Perspektiven für junge Menschen zu schaffen und globale Verantwortung zu stärken.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Träger und Privatpersonen, die Projekte für Jugendliche und Familien oder eine-Welt-Maßnahmen initiieren. Die Antragstellung erfolgt formlos bis zum 15. Mai eines jeden Jahres und erfordert eine kurze Projektbeschreibung mit Zielsetzung, eine Begründung der Förderwürdigkeit sowie einen Finanzierungsplan. Über die Vergabe der Zuschüsse entscheidet der Stiftungsvorstand im Sommer, die Höhendifferenz richtet sich nach den verfügbaren Erträgen. Nach Bewilligung ist spätestens zwölf Monate später ein Nachweis über die Mittelverwendung zu erbringen, und in der Öffentlichkeitsarbeit muss auf die Unterstützung durch die Karl-Hemmer-Stiftung hingewiesen werden. Die Förderung bietet Vereinen, Verbänden, Bildungsträgern und Einzelpersonen die Möglichkeit, nachhaltige Projekte im sozialen und bildungsbezogenen Bereich zu realisieren.

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