Zuschuss

Förderung der Katarina Witt Stiftung

Förderung der Katarina Witt Stiftung unterstützt deutschlandweit Projekte, die Kindern und Jugendlichen mit Behinderung Sport, Mobilität, medizinische Versorgung oder Katastrophenhilfe ermöglichen. Anträge fortlaufend möglich.

Katastrophenschutz Kinder und Jugendliche Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Projekte und Initiativen in Deutschland und international unterstützen, die Kindern und Jugendlichen mit Behinderung helfen, Sport und Mobilität in ihr Leben zu integrieren sowie medizinische Versorgung zu ermöglichen und Katastrophenhilfe zu leisten.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt richtet sich an Kinder und Jugendliche mit Behinderung
  • Nachweis der Rechtsform und Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
  • Schriftliche Antragstellung per Post
  • Vollständige Angabe der Organisationsdaten (Name, Gründung, Rechtsform, Bankverbindung)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag
  2. Beschreibung der Organisation
  3. Freistellungsbescheid
  4. Bankverbindung (IBAN)

Beschreibung

Die Katarina Witt Stiftung, ins Leben gerufen von der Eiskunstlauf-Ikone Katarina Witt, fördert deutschlandweit Initiativen, die Kindern und Jugendlichen mit Behinderung nachhaltige Unterstützung bieten. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Sportförderung, Mobilität, medizinische Versorgung und Katastrophenhilfe, die Bewegung, Selbstständigkeit und Sicherheit in den Lebensalltag integrieren. Die Stiftung richtet sich gleichermaßen an gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen, Interessenverbände, Bildungseinrichtungen und öffentliche Institutionen, die den geforderten Förderzweck erfüllen und auf eine inklusive Teilhabe abzielen. Besonders willkommen sind Projektideen, die innovativ, praxisorientiert und nachhaltig wirken und so einen messbaren Mehrwert für die Zielgruppe erzielen.

Für eine Antragstellung ist eine schriftliche Eingabe per Post erforderlich, begleitet von einem ausgefüllten Förderantrag inklusive Organisationsbeschreibung, Freistellungsbescheid und vollständigen Bankdaten (IBAN). Zuwendungsvoraussetzungen umfassen die Ausrichtung des Projekts auf Kinder und Jugendliche mit Behinderung, den Nachweis der Rechtsform und Gemeinnützigkeit sowie die lückenlose Angabe aller relevanten Organisationsdaten. Da die Gelder als Zuschuss vergeben werden, ermöglicht das Verfahren eine direkte Projektumsetzung ohne langwierige Wartezeiten. Anträge können fortlaufend gestellt werden, sodass geförderte Partner:innen flexibel auf akute Bedarfe – sei es im Rahmen von Katastrophenhilfe oder medizinischen Notfällen – reagieren können und von Beginn an eine solide finanzielle Grundlage erhalten.

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