Förderung der KfW Stiftung (gemäß Förderrichtlinien / Programmansätze)
Die KfW Stiftung fördert vorwiegend eigenentwickelte, mittel- bis langfristige Projekte mit inhaltlicher Begleitung durch die Stiftung; Anfragen Dritter nur im Rahmen spezifizierter Programmansätze möglich, reine Finanzierungsanfragen werden ausgeschlossen.
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Förderkriterien
Förderziel
Die KfW Stiftung unterstützt eigenentwickelte, mittel- bis langfristige Projekte gemeinsam mit Kooperationspartner*innen und stellt nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch operative Begleitung bereit. Wesentliches Auswahlkriterium ist die Übertragbarkeit der Projektansätze zur Verbreitung innovativer Ideen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Individualanfragen (z.B. Stipendien, Einzelfallhilfen)
- Gründungsfinanzierung und Betriebskostenzuschüsse
- Denkmalpflege, Sanierung, Restauration und Baumaßnahmen
- Veranstaltungen und Kongresse
- Sachmittel- und Druckkostenzuschüsse
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Prinzipien im Einklang mit den Kernwerten der KfW Stiftung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Beschreibung der Organisation und ihrer Ziele
- Angaben zur Erfahrung der Antragstellenden
- Projektidee und angestrebte Wirkung
- Zeitplan
- Geplante Kooperationspartner*innen und deren Leistungen
- Kosten- und Budgetplan mit gewünschtem Förderbeitrag
Bewertungskriterien
- Übertragbarkeit des Projektansatzes
- Ausrichtung an den Kernwerten der KfW Stiftung
Beschreibung
Die KfW Stiftung fördert in Deutschland eigenentwickelte, mittel- bis langfristige Vorhaben gemeinnütziger Organisationen in den Bereichen Kultur, Umwelt- und Naturschutz, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Demokratie, Forschung & Innovation, Kultur & Medien sowie Energieeffizienz & Klimaschutz. Neben der finanziellen Zuwendung erhalten geförderte Projekte eine operative Begleitung durch die Stiftung und ausgewählte Kooperationspartner:innen. Wesentliches Auswahlkriterium ist die Übertragbarkeit des Projektansatzes, um innovative Ideen einer möglichst breiten öffentlichen Wirkung zugeführt werden zu können. Anfragen werden fortlaufend entgegengenommen und unabhängig von Haushaltsjahren im Rahmen der Programmansätze geprüft; reine Finanzierungsanfragen ohne inhaltliche Begleitung werden hingegen nicht berücksichtigt.
Für eine Antragsstellung müssen Interessent:innen ihre Organisationsstruktur und -ziele, Erfahrungen im relevanten Themenfeld, das Konzept mit angestrebter Wirkung, einen Zeitplan, geplante Kooperationen sowie einen detaillierten Kosten- und Budgetplan inklusive gewünschtem Förderbeitrag einreichen. Ausgeschlossen sind Ausgaben für Gründungsfinanzierungen, Betriebskosten, Sachmittel- oder Druckkostenzuschüsse, Veranstaltungen, Denkmalpflege, Forschungsvorhaben für Abschlussarbeiten sowie Kompensationen staatlicher Leistungen. Ein weiterer Maßstab der Entscheidung ist die inhaltliche Übereinstimmung der Projekte mit den Kernwerten der KfW Stiftung. Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsvereinbarung, die u. a. zweckgebundene Mittelverwendung, Nachweispflichten und Fristen regelt. Auf diese Weise strebt die Stiftung an, ganzheitliche und wirkungsorientierte Modellprojekte zu realisieren, die Impulse für nachhaltiges Handeln und gesellschaftliche Teilhabe setzen.
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