Zuschuss

Förderung der Kieler Volksbank-Stiftung

Die Kieler Volksbank-Stiftung fördert gemeinnützige Projekte und Institutionen in Kiel und Umgebung. Förderanträge können als PDF heruntergeladen, ausgefüllt und per E-Mail eingesandt werden. Entscheidungen erfolgen mehrmals im Jahr.

Wissenschaft Sport Kultur Bauten und Denkmalschutz Soziales Tierschutz Umwelt-/Naturschutz Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Schleswig-Holstein
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung gemeinnütziger Projekte und Institutionen in Kiel und Umgebung zur Förderung von Bildung, Wissenschaft, Sport, Kunst und Kultur, Sozialem, Umwelt- und Tierschutz sowie Katastrophenschutz.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Sitz oder Tätigkeit in Kiel bzw. Umgebung
  • Einzureichender Förderantrag als PDF

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag (PDF)
  2. Richtlinien zur Vergabe von Stiftungsmitteln
  3. Satzung der Kieler Volksbank-Stiftung

Beschreibung

Die Kieler Volksbank-Stiftung unterstützt seit ihrer Gründung im Jahr 2019 gemeinnützige Initiativen und Institutionen in Kiel und der näheren Umgebung. Mit einem Fokus auf Aus- und Weiterbildung, Forschung & Innovation, Wissenschaft, Sport, Kunst & Kultur sowie sozialen Projekten, Umwelt- und Tierschutz und Katastrophenschutz, leistet die Stiftung einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Region. Dabei stehen Bildungs- und Sozialprojekte ebenso im Vordergrund wie der Erhalt und die Pflege historischer Bauten oder Maßnahmen zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz. Die Vergabe von Zuschüssen erfolgt mehrfach jährlich und orientiert sich an den Richtlinien zur Vergabe von Stiftungsmitteln sowie an der Satzung der Kieler Volksbank-Stiftung.

Gefördert werden gemeinnützige Organisationen, Vereine, Bildungseinrichtungen, Interessenverbände und öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Projekttätigkeit in Schleswig-Holstein, insbesondere in Kiel. Voraussetzung für eine Antragstellung sind der Nachweis der Gemeinnützigkeit, ein ausgefüllter PDF-Antrag sowie die Einhaltung der Stiftungssatzung. Der Förderantrag kann jederzeit heruntergeladen, ausgefüllt und per E-Mail eingereicht werden. Eine Entscheidung über die eingegangenen Anträge trifft das Kuratorium in regelmäßigen Sitzungen. Interessierte Projektträger:innen erhalten weiterführende Informationen zu den Vergaberichtlinien und der Stiftungssatzung als Download und können so zielgerichtet ihre Fördermittel beantragen. Die kontinuierliche Förderbereitschaft gewährleistet, dass innovative und gemeinnützige Vorhaben rasch und unkompliziert unterstützt werden können.

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