Förderung der Kinder-Stiftung St. Paulus
Die Kinder-Stiftung St. Paulus unterstützt bedürftige Kinder und Kindergärten in Buchholz mit unbürokratischen Zuschüssen für Integrations-, Gewaltpräventions-, Hausaufgabenhilfe-, Musik- und Bewegungsprojekte sowie Klassenfahrten und Schulverpflegung.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung bedürftiger Kinder und Kindergärten in Buchholz zur sozialen Teilhabe und Unterstützung über rein materielle Versorgung hinaus, insbesondere durch Projekte zur Integration, Gewaltprävention, Aggressionsabbau und Einzelfallhilfe.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz oder Einrichtungssitz in Buchholz
- Nachweis der Bedürftigkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anschreiben mit Förderzweck und Kostenübersicht
Beschreibung
Die Kinder-Stiftung St. Paulus in Niedersachsen fördert unbürokratisch bedürftige Kinder und Kindergärten in Buchholz durch Zuschüsse für Integrations-, Gewaltpräventions-, Aggressionsabbau-, Hausaufgabenhilfe-, Musik- und Bewegungsprojekte sowie für Theater-, Zirkus- und Schnulleralarm-Programme. Als fortlaufende Fördermöglichkeit richtet sich diese Finanzierung an Privatpersonen, öffentliche und Bildungseinrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen. Der Fokus liegt auf der sozialen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, inklusive Aussiedler- und Einwandererkinder, und erstreckt sich auf die Themenfelder Soziales, Bildung, Migration, Kultur, Musik, Arbeit & Soziales, Aus- & Weiterbildung sowie Kultur & Medien. Projekte wie Klassenfahrten, Schulverpflegung und Schulkleidung werden ebenso berücksichtigt. Durch den unbürokratischen Zugang können Maßnahmen rasch realisiert und Einzelhilfen in akuten Notfällen gewährleistet werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist der Wohnsitz oder der Einrichtungssitz in Buchholz sowie der Nachweis der Bedürftigkeit. Anträge können jederzeit eingereicht werden; dringende Anträge werden bevorzugt innerhalb von 24 Stunden bearbeitet. Als Zuwendungsnachweis genügt ein Anschreiben mit Angaben zum Förderzweck und einer Kostenübersicht. Die Stiftung wendet sich besonders an Projekte, die über materielle Unterstützung hinaus psychosoziale, kulturelle oder musikpädagogische Angebote bereitstellen und so zur nachhaltigen Integration und Gewaltprävention beitragen. Die Entscheidung trifft ein ehrenamtlich tätiger Stiftungsvorstand, der auf Basis der eingereichten Unterlagen eine zügige Hilfe ermöglicht.
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