Förderung der Kinder- und Jugendstiftung „Johanneum“
Die Kinder- und Jugendstiftung „Johanneum“ in Chemnitz fördert innovative regionale Projekte für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche. Anträge können formlos bei der Geschäftsstelle eingereicht werden (mindestens 12 Wochen vor Projektbeginn).
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung neuer innovativer Projekte freier und kommunaler Träger der Jugendhilfe sowie individueller Hilfsangebote für Chemnitzer Kinder und Jugendliche zur Steigerung ihrer sozialen und kommunikativen Kompetenz, ihres Selbstwertgefühls und ihrer Lebenskompetenz.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kostenübernahme für Klassen-, Abschluss- oder Bildungsfahrten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung des Projektes in Chemnitz
- Formloser Antrag mindestens 12 Wochen vor Projektbeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Angaben über den Antragsteller
- Projektbezeichnung und Projektzeitraum
- Projektbeschreibung
- Gesamtkostenplanung des Projektes
- Finanzierungsplan des Projektes
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt und Modellcharakter des Projekts
- Orientierung an den Bedürfnissen junger Menschen
- Vernetzung und Kooperation im Projekt
Beschreibung
Die Kinder- und Jugendstiftung „Johanneum“ in Chemnitz unterstützt regionale Initiativen, die sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen neue Chancen eröffnen. Mit Zuschüssen für innovative Projekte freier und kommunaler Träger der Jugendhilfe sowie für individuelle Hilfsangebote fördert die Stiftung die Entwicklung sozialer und kommunikativer Kompetenzen sowie die Stärkung des Selbstwertgefühls und der Lebenskompetenz junger Menschen. Modellcharakter, Kreativität, Vernetzung und eine enge Orientierung an den Bedürfnissen der Teilnehmenden stehen dabei im Mittelpunkt. Jährlich können Projektideen – von Ferienangeboten und Zirkusworkshops über technische oder naturpädagogische Module bis hin zu Präventionsmaßnahmen in Schulen – zur Finanzierung eingereicht werden, sofern sie in Chemnitz durchgeführt werden und neuen inhaltlichen Impuls bieten.
Die Antragsstellung ist jederzeit formlos möglich, muss jedoch mindestens zwölf Wochen vor Projektbeginn erfolgen. Dem Antrag werden Angaben zum Antragstellenden, zur Projektbezeichnung und zum Zeitraum, eine ausführliche Projektbeschreibung, die Gesamtkostenplanung sowie ein Finanzierungsplan beigefügt. Über die Vergabe von Mitteln entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Nicht förderfähig sind Kosten für Klassen-, Abschluss- oder Bildungsfahrten. Projekte mit hohem Innovationsgehalt, starker Kooperation und echtem Mehrwert für die Teilnehmenden werden besonders positiv bewertet. Ziel ist eine nachhaltige Stärkung von Teilhabe und gesellschaftlichem Zusammenhalt in Chemnitz.
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