Förderung der Kirch Stiftung (Heidrun und Gerhard Kirch Stiftung)
Die Heidrun und Gerhard Kirch Stiftung fördert soziale und pädagogische Projekte und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sowie Initiativen zur gesunden Schul-/Kindergartenspeisung und bedürftige Tierheime.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung unterstützt Kindergärten und Kindertagesstätten bei der Anschaffung von Ausstattung und pädagogischem Material, fördert gesunde Ernährung in Schule und Kita durch Sach- oder Geldspenden und stellt finanzielle Mittel für Tierheime und tierärztliche Versorgung herrenloser Tiere bereit.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt im sozialen oder pädagogischen Bereich für Kinder und Jugendliche oder Tierhilfsprojekt
- Standort oder Wirkung in Hessen, Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg
Beschreibung
Die Heidrun und Gerhard Kirch Stiftung engagiert sich in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz für gemeinnützige Bildungs- und Sozialeinrichtungen sowie öffentliche Träger. Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen, die Projekte zugunsten von Kindern und Jugendlichen oder zum Schutz bedürftiger Tiere umsetzen. Als Zuschussgeberin unterstützt die Stiftung fortlaufend Initiativen in den Themenfeldern Kinder und Jugendliche, Bildung, Tierschutz, Arbeit & Soziales, Aus- & Weiterbildung sowie Energieeffizienz & Klimaschutz. Durch diesen breiten Förderansatz sollen pädagogische Maßnahmen gestärkt, Teilhabechancen verbessert und nachhaltige Strukturen geschaffen werden.
Im Zentrum der Förderung steht die Ausstattung von Kindergärten und Schulen mit Mobiliar, pädagogischem Material sowie künstlerischen und spielerischen Lernmitteln. Ergänzend werden Maßnahmen zur gesunden Schul- und Kindergartenspeisung unterstützt, etwa durch Sach- oder Geldspenden für ein ausgewogenes Frühstück, Pausenobst oder Projekte zur Ernährungsbildung. Tierheime und andere Tierschutzprojekte erhalten finanzielle Mittel für Futterbeschaffung, tierärztliche Versorgung und artgerechte Unterbringung herrenloser Tiere. Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein nachgewiesener Standort- oder Wirkungsbezug zu Hessen, Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg sowie ein klar umrissenes Projekt im sozialen, pädagogischen oder tierhilfenden Bereich. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wodurch eine flexible Projektplanung und zeitnahe Umsetzung gefördert wird.
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