Förderung der Klaus-Martin-Winkler-Stiftung Leipzig – Bildung / Pädagogik
Förderung von Projekten im pädagogischen Kontext sowie pädagogischer Forschung und Entwicklung, zur Stärkung junger Menschen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gesellschaftsfähigen Persönlichkeiten. Anträge können laufend gestellt werden, mit Stichtagen 1. April und 1. September.
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Förderkriterien
Förderziel
Verwirklichung des Rechts junger Menschen auf Förderung der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gesellschaftsfähigen Persönlichkeit durch Erziehungsmaßnahmen, Kinderbetreuung, Nachhilfeunterricht, Integrationsmaßnahmen sowie pädagogische Forschung und Entwicklung.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderung im Bereich Bildung/Pädagogik
- Sitz der antragstellenden Institution in Sachsen oder bundesweit
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anschreiben mit Projektbezeichnung und beantragter Fördersumme
- Kurzbeschreibung des Projekts
- Erläuterung der geplanten Maßnahme und Zielgruppen
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zeit- und Maßnahmenplan
- Bildmaterial
- Informationen über die antragstellende Institution und handelnden Personen
- Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids
Beschreibung
Die Klaus-Martin-Winkler-Stiftung Leipzig unterstützt im Bundesland Sachsen sowie bundesweit Projekte und Initiativen im Bereich Bildung und Pädagogik. Gefördert werden gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Interessenverbände, Vereine und auch Privatpersonen, die Programme zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen realisieren. Thematisch stehen Erziehungsmaßnahmen, Kinderbetreuung, Nachhilfe, Integrationsmaßnahmen sowie pädagogische Forschung und Entwicklung im Mittelpunkt. Ziel ist die Stärkung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gesellschaftsfähigen Persönlichkeiten. Zudem zählen Maßnahmen, die älteren Menschen den Alltag erleichtern, zum Förderportfolio. Die Stiftung arbeitet in den Förderbereichen Bildung, Aus- und Weiterbildung, Kinder und Jugendliche, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie, Forschung & Innovation sowie Arbeit & Soziales.
Anträge können fortlaufend eingereicht werden, mit Frist zum 1. April für eine Befassung im Mai sowie zum 1. September für eine Entscheidung im Oktober. Erforderlich sind ein Anschreiben mit Projektbezeichnung und Fördersumme, eine Kurzbeschreibung, Erläuterung der Maßnahmen und Zielgruppen, Kosten- und Finanzierungsplan, Zeit- und Maßnahmenplan, aussagekräftiges Bildmaterial, Informationen zur antragstellenden Institution und zu den handelnden Personen sowie ein aktueller Freistellungsbescheid als Nachweis der Gemeinnützigkeit. Die Vergabe erfolgt in Form von Zuschüssen. Durch flexible Förderstrukturen und individuelle Beratung durch die Geschäftsstelle wird sichergestellt, dass innovative pädagogische Ansätze und Forschungsvorhaben eine wirksame Unterstützung erhalten und ihre Zielgruppen nachhaltig profitieren können.
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