Zuschuss

Förderung der König Ludwig I. Stiftung Bad Orb

Die König Ludwig I. Stiftung Bad Orb fördert Maßnahmen Dritter (keine Privatpersonen) zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern sowie im öffentlichen Gesundheitswesen in der Region Bad Orb. Schriftliche Anträge über die Geschäftsführung sind jederzeit möglich; es besteht kein Rechtsanspruch.

Kinder und Jugendliche Bildung Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hessen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Rahmen der allgemeinen Jugendhilfe Orb sowie die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maßnahmen Dritter, keine Privatpersonen
  • Sitz oder Tätigkeit in der Region Bad Orb
  • Zweck: Erziehung, Bildung, Betreuung von Kindern oder öffentliches Gesundheitswesen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftlicher Antrag über die Geschäftsführung

Bewertungskriterien

  • Entsprechung der Förderkonzeption
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Zielgruppenerreichung

Beschreibung

Die König Ludwig I. Stiftung Bad Orb unterstützt gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen im Raum Hessen, die sich der Förderung von Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern sowie des öffentlichen Gesundheitswesens verschrieben haben. Mit regionalem Schwerpunkt auf Bad Orb werden Maßnahmen Dritter mit einem einmaligen oder fortlaufenden Zuschuss versehen. Der Stiftungszweck umfasst die allgemeine Jugendhilfe Orb und die öffentliche Gesundheitspflege. Private Antragsteller:innen sind von der Förderung ausgeschlossen, um sicherzustellen, dass die Mittel gezielt gemeinnützig und nachhaltig eingesetzt werden.

Eine Antragstellung ist jederzeit in schriftlicher Form über die Geschäftsführung möglich; es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen. Bei der Vergabe stehen die Übereinstimmung mit der Stiftungs­konzeption, die Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte und die Wirksamkeit in der Zielgruppenerreichung im Vordergrund. Die Zuwendungshöhe wird individuell festgelegt und richtet sich nach dem jeweiligen Projektumfang. Die Entscheidungsprozesse gliedern sich in eine Prüfung durch die Geschäftsführung und gegebenenfalls einen Vorstandsbeschluss für höhere Beträge. Auf diese Weise gewährleistet die Stiftung eine effiziente Mittelverwendung, die einer möglichst großen Zahl von Kindern, Jugendlichen und Bürger:innen zugutekommt.

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