Zuschuss

Förderung der Kolping-Stiftung-Würzburg

Die Kolping-Stiftung-Würzburg fördert kirchliche, berufliche, soziale und gemeinnützige Projekte durch finanzielle Zuwendungen in Form von Zuschüssen oder Darlehen mit Schwerpunkten wie Völkerverständigung, Entwicklungshilfe sowie kirchliche Jugend- und Erwachsenenbildung.

Bildung Soziales Entwicklungszusammenarbeit Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Kolping-Stiftung-Würzburg sammelt und verwaltet Vermögen, um aus dessen Erträgen Projekte und Maßnahmen im kirchlichen, beruflichen, sozialen und gemeinnützigen Bereich zu fördern. Sie unterstützt insbesondere Völkerverständigung und Entwicklungshilfe sowie die kirchliche Jugend- und Erwachsenenbildung im Sinne der Botschaft Adolph Kolpings und des Programmes des Kolpingwerkes.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekte im kirchlichen, beruflichen, sozialen oder gemeinnützigen Bereich entsprechend der Vorgaben der Stiftungsorgane

Beschreibung

Die Kolping-Stiftung-Würzburg setzt in Bayern gezielt Impulse für kirchliche, berufliche, soziale und gemeinnützige Vorhaben, indem sie Vermögen sammelt und verwaltet, um daraus nachhaltige Erträge zu erzielen. Aus diesen Mitteln unterstützt sie Projekte mit den Schwerpunkten Völkerverständigung, Entwicklungshilfe sowie kirchliche Jugend- und Erwachsenenbildung im Sinne der Botschaft Adolph Kolpings und des Programms des Internationalen Kolpingwerkes. Gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Interessenverbände und Vereine in der Diözese Würzburg können ganzjährig Anträge stellen und profitieren von finanziellen Zuwendungen, die als Zuschuss oder Darlehen vergeben werden. Gefördert werden Maßnahmen, die kirchliches und gesellschaftliches Engagement stärken, den interkulturellen Austausch vertiefen und berufliche Qualifizierung voranbringen.

Die Stiftung verfolgt das Ziel, dauerhafte Bildungs- und Entwicklungsstrukturen zu etablieren und soziale Teilhabe zu fördern. Förderberechtigt sind Vorhaben, welche den Vorgaben der Stiftungsorgane entsprechen und vorwiegend im kirchlichen, beruflichen, sozialen oder gemeinnützigen Bereich angesiedelt sind. Die Auswahl orientiert sich an der programmatischen Ausrichtung des Kolpingwerkes und legt besonderen Wert auf Aktivitäten, die das Miteinander in der Gesellschaft sowie globale Partnerschaften stärken. Förderentscheidungen werden fortlaufend getroffen, sodass Antragstellende jederzeit Projekte einreichen können. Die Zuwendungsart umfasst projektbezogene Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen, die den langfristigen Erfolg und die Wirksamkeit der Maßnahmen sichern.

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