Förderung der Kultur- und Sportstiftung der Stadt Rosenheim
Förderung kultureller, bildungs- und sozialer Projekte in Rosenheim durch die Kultur- und Sportstiftung der Stadt Rosenheim. Bewerbungen formlos möglich bis zum 1. August 2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Stiftung ist die Pflege des kulturellen Lebens, der Bildung, der Kunst, der Kultur und Wissenschaft sowie die Förderung von sozialen und karitativen Aufgaben, insbesondere der Altenhilfe und die Unterstützung Behinderter in Rosenheim.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz oder Tätigkeit in der Stadt Rosenheim
- Projekt in den Bereichen Kultur, Bildung, Wissenschaft oder soziale/karitative Aufgaben
- Fokus auf Altenhilfe oder Unterstützung von Menschen mit Behinderung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloser Antrag
- Projektbeschreibung
Beschreibung
Die Kultur- und Sportstiftung der Stadt Rosenheim fördert seit ihrer Gründung im Jahr 1996 das öffentliche Leben in Rosenheim durch Zuschüsse für kulturelle, bildungsbezogene und soziale Projekte. Gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen sowie Bildungseinrichtungen mit Wohnsitz oder Tätigkeit in Rosenheim können innovative Vorhaben aus den Bereichen Bildung, Kunst, Kultur, Medien, Musik, Wissenschaft, Forschung, Altenhilfe und Unterstützung von Menschen mit Behinderung einreichen. Die Stiftung legt besonderen Wert auf Maßnahmen, die das kulturelle Miteinander stärken, junge Talente fördern und karitative Initiativen für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung sichtbar machen. Mit einem Grundstockvermögen von rund 3,5 Millionen Euro unterstützt sie Ausstellungen, Konzerte, Workshops und interdisziplinäre Bildungsprojekte, die das wissenschaftliche und soziale Engagement in der Region nachhaltig bereichern.
Bewerbungen sind formlos bis zum 1. August 2026 möglich und erfordern lediglich einen formlosen Antrag sowie eine aussagekräftige Projektbeschreibung. Neben der Darstellung der Projektziele und Zielgruppen sollten Antragsteller:innen die voraussichtliche Verwendung der Mittel und gegebenenfalls Kooperationspartner:innen benennen. Die Entscheidung trifft der Stiftungsrat auf Grundlage der Fördervoraussetzungen, die insbesondere den regionalen Bezug, den sozialen Nutzen und die künstlerische oder wissenschaftliche Relevanz berücksichtigen. Einladend formulierte Projektkonzepte, die das kulturelle Leben in Rosenheim aktiv mitgestalten und soziales Engagement fördern, haben dabei gute Chancen auf eine Unterstützung durch die Stiftung. Interessierte Initiativen und Einzelpersonen werden ermutigt, ihre Vorhaben frühzeitig vorzubereiten und fristgerecht einzureichen, um zur weiteren Vielfalt des Rosenheimer Gemeinwesens beizutragen.
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