Zuschuss

Förderung der Kulturstiftung der Länder

Deutschlandweite Förderung kunst- und kulturhistorischer Ausstellungen, Erwerbungen und Restaurierungen mit regionaler Verankerung und internationaler Bedeutung; Anträge jährlich zum 15. Juni und 15. Dezember möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.06. - 15.12.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten

Förderziel

Förderung des Erwerbs, der Bewahrung und Vermittlung von Kunstwerken und kulturellen Zeugnissen von besonderer Bedeutung für Deutschland durch anteilige Finanzierung von Ausstellungs-, Erwerbungs- und Restaurierungsprojekten.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von überregionaler Bedeutung
  • Durchführung durch öffentlich zugängliche Museen, Bibliotheken oder Archive
  • Vorzusehenes Budget in der Regel mindestens 250.000 Euro
  • Schwerpunkt auf eigenen Beständen
  • Regionale Verankerung bei internationaler Bedeutung
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Bewertungskriterien

  • Bedeutung und internationale Relevanz des Ausstellungsprojekts
  • Wissenschaftliche und interdisziplinäre Erarbeitung
  • Besucher- und zielgruppenorientierte Vermittlung
  • Nachhaltige Wirkung der Investitionen und Ergebnisse

Beschreibung

Die Kulturstiftung der Länder fördert bundesweit kunst- und kulturhistorische Ausstellungs-, Erwerbungs- und Restaurierungsprojekte, die eine außerordentliche Bedeutung für das kulturelle Selbstverständnis Deutschlands besitzen und zugleich internationale Strahlkraft entfalten. Öffentliche Museen, Bibliotheken und Archive können einen Zuschuss beantragen, um bedeutende Objekte aus den eigenen Sammlungen zu erwerben, zu bewahren und zielgruppengerecht zu präsentieren. Die Förderlinie setzt auf regionale Verankerung und wissenschaftlich-interdisziplinäre Konzeption, indem sie innovative Vermittlungsformate sowie nachhaltige Investitionen in Forschung und Ausstellungstechnik honoriert. Anträge sind jeweils zum 15. Juni und 15. Dezember eines jeden Jahres digital einzureichen.


Voraussetzung für die Förderung sind unter anderem ein Mindestbudget von 250.000 Euro, ein Schwerpunkt auf eigenen Beständen sowie eine Ausrichtung auf temporäre Ausstellungsvorhaben mit überregionaler Relevanz. Die Jury bewertet Projekte nach ihrer internationalen Bedeutung, der Qualität der wissenschaftlichen Erarbeitung, der Besucher:innenorientierung und der langfristigen Wirkung der eingesetzten Mittel. Eine verbindliche Beratung mit der Kulturstiftung der Länder ist vor Antragstellung erforderlich, um den individuellen Förderweg abzustimmen. Diese finanzielle Unterstützung stärkt langfristig die Präsentation und Forschung zum Kulturgut und trägt dazu bei, das reichen Erbe für zukünftige Generationen zu sichern und lebendig zu halten.

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