Förderung der Kulturstiftung Hohenmölsen
Förderung von Kulturprojekten im Zeitz-Weißenfelser Braunkohlenrevier in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Anträge bis zum 30.04. bzw. 31.10. eines jeden Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Denkmalschutz, Denkmalpflege und Heimatgedanken in Hohenmölsen und im Zeitz-Weißenfelser Braunkohlenrevier; Aufarbeitung und Präsentation der Bergbau- und Industriegeschichte; Sensibilisierung der Bevölkerung für kulturelle Identität und Mitwirkung an regionalen Kulturprojekten.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Entsprechen des Stiftungszwecks
- Gemeinnützigkeit
- Einreichung bis spätestens zwei Monate vor Projektbeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektantrag
- Finanzierungsplan
- Satzung
Beschreibung
Die Kulturstiftung Hohenmölsen unterstützt gemeinnützige Initiativen im Zeitz-Weißenfelser Braunkohlenrevier in Sachsen und Sachsen-Anhalt mit finanziellen Zuschüssen zur Realisierung kultureller Projekte. Gefördert werden Vorhaben von öffentlichen Einrichtungen, Interessenverbänden, Vereinen und sonstigen Organisationen, die sich der Denkmalpflege, dem Denkmalschutz und der Bewahrung regionaler Heimatgedanken widmen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Aufarbeitung und Präsentation der Bergbau- und Industriegeschichte, um das Bewusstsein für die lokale Identität zu stärken. Projekte, die junge Menschen für die komplexe Lebenswelt im ehemaligen Braunkohlerevier sensibilisieren und zum interaktiven Austausch anregen, werden ausdrücklich begrüßt. Die Stiftung fördert fortlaufend Vorhaben in den Themenfeldern Bildung, Kultur, Medien, Musik sowie Aus- und Weiterbildung und sucht die enge Zusammenarbeit mit Vereinsmitgliedern:innen, Bildungseinrichtungen und ehrenamtlich Engagierten, um Hohenmölsen als kulturelles Zentrum weiterzuentwickeln.
Interessierte Antragstellende müssen spätestens zwei Monate vor Projektbeginn ihren vollständig ausgefüllten Projektantrag inklusive Finanzierungsplan und Satzung einreichen. Neben der Gemeinnützigkeit ist die Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck Voraussetzung für eine Zuwendung. Die Einreichungstermine fallen auf den 30. April und den 31. Oktober eines jeden Jahres. Einreichen lässt sich der Antrag ausschließlich in schriftlicher Form; die Entscheidung über die Vergabe erfolgt schriftlich, ohne Anspruch auf Rechtsmittel. Nach Projektabschluss ist ein Bericht mit Ergebnissen und einer finanziellen Abrechnung vorzulegen. Damit sollen Transparenz und eine nachhaltige Wirkung in der Region sichergestellt werden. Die Kulturstiftung Hohenmölsen sieht es als essenziell an, dass alle Öffentlichkeitsmaßnahmen in Abstimmung mit der Stiftung erfolgen, um eine gemeinsame Würdigung der geförderten Initiativen zu gewährleisten.
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