Zuschuss

Förderung der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ (Familien in Not)

Die Landesstiftung unterstützt schwangere Frauen, kinderreiche Familien und Alleinerziehende in unverschuldeter Notlage in Bayern mit freiwilligen finanziellen Zuwendungen, wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen. Anträge sind jederzeit möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern
Fördersumme: Einmalige Beihilfe von 515 € pro Kind; monatlicher Zuschuss für Haushaltshilfe
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Finanzielle Unterstützung unverschuldigter Notlagen von schwangeren Frauen, kinderreichen Familien und Alleinerziehenden, um akute soziale und wirtschaftliche Belastungen zu lindern und eine tragfähige Basis für die Zukunft zu schaffen.

Förderfähige Ausgaben

  • Notwendige Anschaffungen (z. B. Baby-Erstausstattung)
  • Lebensunterhalt
  • Minderung von Schuldverpflichtungen
  • Mietkaution und Beihilfen zur Wohnraumbeschaffung
  • Zuschuss zur Haushaltshilfe

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unverschuldete Notlage durch unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Tod)
  • Kein Anspruch auf gesetzliche Leistungen oder andere Hilfen
  • Wohnsitz in Bayern seit mindestens 6 Monaten
  • Mindestens ein Familienmitglied besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Befürwortung durch eine örtlich zuständige Behörde oder einen Verband der freien Wohlfahrtspflege
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Nachweise zum Einkommen
  3. Nachweise zum Vermögen
  4. Befürwortungsschreiben der Behörde oder des Wohlfahrtsverbands
  5. Geburtsurkunden der Kinder

Bewertungskriterien

  • Dringlichkeit der Notlage
  • Eigenbeitrag der Familie zur Problemlösung
  • Nachrangigkeit gegenüber gesetzlichen Leistungen

Beschreibung

Die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ fördert in Bayern schwangere Personen, kinderreiche Familien mit mindestens drei minderjährigen Kindern sowie Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die sich ungeplant in einer unverschuldeten Notlage befinden. Die Unterstützung erfolgt in Form freiwilliger Zuschüsse, wenn gesetzliche Leistungen nicht genügen. Ziel ist die rasche Linderung akuter sozialer und wirtschaftlicher Belastungen, damit eine stabile Basis für die Zukunft geschaffen werden kann. Die Einrichtung unterstützt etwa notwendige Anschaffungen wie Baby-Erstausstattung, sichert den Lebensunterhalt, mindert bestehende Schuldverpflichtungen oder übernimmt Mietkautionen und Beihilfen zur Wohnraumbeschaffung. In besonderen Fällen werden für Familien mit Drillingen und mehrkinderigen Haushalten einmalige Beihilfen von 515 € je Kind sowie monatliche Zuschüsse für Haushaltshilfen gewährt.

Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem ein mindestens sechsmonatiger Wohnsitz in Bayern, die deutsche Staatsangehörigkeit eines Familienmitglieds sowie das Unterschreiten der Einkommens- und Vermögensgrenzen gemäß § 53 AO. Zudem muss die örtlich zuständige Behörde oder ein Verband der freien Wohlfahrtspflege das Hilfegesuch befürworten. Dringlichkeit der Notlage, Eigenbeitrag der Antragstellenden und Nachrangigkeit gegenüber bestehenden Leistungen fließen in die einzelfallbezogene Entscheidung ein. Die Förderhöhen sind keine Dauerleistungen und werden für eine Projektdauer von bis zu zwölf Monaten vergeben. Sämtliche Unterlagen – vom ausgefüllten Antragsformular über Einkommens- und Vermögensnachweise bis hin zu Geburtsurkunden und Befürwortungsschreiben – können jederzeit eingereicht werden, da die Antragsstellung fortlaufend möglich ist.

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