Förderung der LBBW-Stiftung
Fortlaufende Förderung konkreter Projekte in Kunst und Kultur, Umwelt-/Naturschutz sowie Aus- und Weiterbildung durch die LBBW-Stiftung in Baden-Württemberg.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Ausbildung, der Fort- und Weiterbildung sowie der Erziehung ebenso wie die Förderung von Wissenschaft und Forschung in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Arterhaltung, Kunst und Kultur, vorwiegend in Baden-Württemberg.
Förderfähige Ausgaben
- Honorare
- Mietkosten
- Werbungskosten
- Technikausstattung
- Materialkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reguläre Trägeraufgaben institutioneller Antragsteller
- Allgemeine laufende Personal-, Verwaltungs- und Bauunterhaltungskosten
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Reisen und Auslandsaufenthalte
- Verpflegungs- und Übernachtungskosten
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Wohnsitz in Baden-Württemberg
- Projektdurchführung als einmaliges Vorhaben (keine Dauerförderung)
- Einreichung des standardisierten Förderantragsformulars
- Aufbringung von Eigenmitteln bzw. Eigenleistungen
- Angabe weiterer Förderanträge und bereits gewährter Förderzusagen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular der LBBW-Stiftung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis über Eigenmittel und Eigenleistungen
- Angabe bereits eingegangener Förderzusagen
- Satzung bzw. Vereinsregisterauszug (bei Vereinen)
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Beschreibung
Die LBBW-Stiftung engagiert sich nachhaltig in Baden-Württemberg und fördert konkrete Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur, Umwelt- und Naturschutz, Klimaschutz sowie Aus- und Weiterbildung. Antragstellende sind natürliche wie juristische Personen, Vereine, Stiftungen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Institutionen mit Sitz oder Wohnsitz in Baden-Württemberg. Die Stiftung appelliert an bürgerschaftliches Engagement, richtet sich mit besonderer Aufmerksamkeit an Nachwuchsinitiativen und unterstützt lokale Vorhaben als Anschubfinanzierung. Zur Vermeidung einer Mittelkonzentration an einzelnen Orten werden eingereichte Projekte inhaltlich abgeglichen. Ziel ist die Förderung von Ausbildung, Fort- und Weiterbildung, Erziehung sowie von Wissenschaft und Forschung in den genannten Bereichen, um Vielfalt und Gemeinsinn innerhalb der Region zu stärken.
Die Zuwendung erfolgt als einmaliger Zuschuss für einzelne Projekte; Dauerförderungen sind ausgeschlossen. Voraussetzung ist die Einreichung eines standardisierten Förderantrags mit aussagekräftiger Projektbeschreibung, detailliertem Kosten- und Finanzierungsplan sowie Nachweisen zu Eigenmitteln und Eigenleistungen. Antragstellende müssen Auskunft über weitere Förderanträge und bereits erhaltene Zusagen erteilen. Förderfähige Ausgaben umfassen Honorare, Mietkosten, Werbungskosten, Technikausstattung und Materialkosten, während Personal- und Verwaltungskosten, Bauunterhalt, Grundstückserwerb, Reisen, Instrumentenkäufe, Stipendien sowie bereits begonnene Vorhaben nicht berücksichtigt werden. Anträge können fortlaufend gestellt werden und werden durch Vorstand und Geschäftsführung gemäß einer gesonderten Geschäftsordnung geprüft; die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Ausgezahlte Mittel sind spätestens sechs Monate nach Projektende abzurufen. Nach Abschluss ist ein Verwendungsnachweis sowie ein Projektreport einzureichen; bei Nichtverwendung oder Regelverstoß behält sich die Stiftung eine Kürzung oder Rückforderung vor.