Förderung der Lehrausbildung
Pauschalierter Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung in Österreich für Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen. Anträge vor Beginn der Ausbildung über das eAMS-Konto möglich, gültig bis zur Ausschöpfung des Volumens.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen zur Übernahme und Ausbildung von Lehrlingen durch Gewährung pauschaler Zuschüsse zu Lehrlingseinkommen, Personal- und Sachaufwand.
Förderfähige Ausgaben
- Lehrlingseinkommen
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Berechtigung zur Ausbildung nach Berufsausbildungsgesetz oder land- und forstwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz
- Antrag muss vor Beginn des Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses über das eAMS-Konto erfolgen
- Ausgenommen Bund, politische Parteien und Anstalten im Sinne des § 29 BAG
Beschreibung
Die bundesweit verfügbare Fördermaßnahme richtet sich an Unternehmen und Bildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz oder dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz befugt sind, Lehrlinge auszubilden. Mit einem pauschalen Zuschuss werden die Aufwendungen für Lehrlingseinkommen, Personal- und Sachaufwand teilweise abgefedert. Das Programm verfolgt das Ziel, benachteiligte Gruppen in den Arbeitsmarkt zu integrieren und die Ausbildungsbereitschaft zu stärken. Dabei steht insbesondere die Förderung von Mädchen und Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil im Fokus, um berufliche Chancen langfristig zu verbessern und die Jugendarbeitslosigkeit zu senken.
Gefördert werden darüber hinaus Personen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation sowie Erwachsene über 18 Jahre, die ihre Berufschancen durch eine Lehrausbildung erhöhen oder einen Schulabbruch kompensieren möchten. Voraussetzung für die Zuwendung ist ein vor Beginn des Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses über das eAMS-Konto gestellter Antrag; Bund, politische Parteien und bestimmte Anstalten nach § 29 BAG sind ausgeschlossen. Die Förderdauer beträgt maximal 36 Monate bei einer monatlichen Höchstförderung von bis zu 900 Euro. Die Maßnahme gilt seit dem 01.01.2013 und bleibt bis zur Ausschöpfung des Volumens geöffnet.