Zuschuss

Förderung der LOTTO-Stiftung Berlin

Förderung von Projekten in Berlin mit sozialen, karitativen, kulturellen, staatsbürgerlichen oder umweltschützenden Zielen. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Soziales Kultur Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Umwelt-/Naturschutz Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung einer Vielzahl von Initiativen in Berlin, die soziale, karitative, kulturelle, staatsbürgerliche oder umweltschützende Ziele verfolgen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Stiftungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Wirkungsstätte in Berlin
  • Projekt mit sozialem, karitativem, kulturellem, staatsbürgerlichem oder umweltschützenden Ziel

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Merkblatt Antragstellung
  3. Leitfaden Projektbeschreibung

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit den Stiftungszielen
  • Nachhaltigkeit und Wirkung des Projekts
  • Transparenz und Plausibilität des Finanzierungsplans

Beschreibung

Die LOTTO-Stiftung Berlin unterstützt fortlaufend gemeinnützige Projekte in der Hauptstadt, die einen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt, zur kulturellen Vielfalt, zum Umwelt- und Naturschutz sowie zur Förderung demokratischer Teilhabe leisten. Dabei liegen die Schwerpunkte auf innovativen Initiativen in den Bereichen Soziales, Kultur & Medien, Arbeit & Soziales, Energieeffizienz & Klimaschutz sowie Bauten und Denkmalschutz. Das Engagement erstreckt sich von karitativen Angeboten über künstlerische Vorhaben bis hin zu Bildungsformaten und umweltbezogenen Projekten. Mit ihrer transparenten Vergabepraxis und klar definierten Bewertungskriterien setzt die Stiftung auf Nachhaltigkeit und Wirkungskraft und trägt damit zur dauerhaften Verbesserung der Lebensqualität in Berlin bei.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, öffentliche und private Bildungseinrichtungen, Stiftungen, Interessenverbände sowie sonstige Vereine mit Sitz oder Wirkungsstätte in Berlin. Voraussetzung für eine Antragstellung ist die Nachweisführung eines klar umrissenen Projektziels in den genannten Themenfeldern sowie ein plausibler Finanzierungsplan. Die Anträge können jederzeit eingereicht werden; hierfür stehen ein Antragsformular, ein Merkblatt zur Antragstellung sowie ein Leitfaden zur Projektbeschreibung bereit. Die Auswahl erfolgt auf Basis der Übereinstimmung mit den Stiftungszielen, der langfristigen Wirkung des Vorhabens sowie einer nachvollziehbaren Finanzplanung. Durch diese strukturierte Vorgehensweise gewährleistet die LOTTO-Stiftung Berlin eine zielgerichtete Förderung und ermöglicht vielfältigen Akteur:innen, ihre Initiativen zur Stärkung der Stadtgesellschaft umzusetzen.

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