Förderung der MAHLE-STIFTUNG GmbH
Die MAHLE-STIFTUNG fördert jährlich rund 150 gemeinnützige Institutionen und Projekte weltweit. Anträge online über das Antragsportal oder formlose Vorab-Anfrage; Papieranträge möglich bis 30.06.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gemeinnütziger Institutionen und Projekte, die auf praktischer Anthroposophie basieren, in den Bereichen Bildung und Erziehung, Gesundheit und Pflege, Landwirtschaft und Ernährung, Kunst und Kultur sowie Wissenschaft und Forschung. Unterstützung zeitlich begrenzter Vorhaben mit Zukunftscharakter.
Förderfähige Ausgaben
- Projektbezogene Personal- und Sachkosten
- Investitionen für Projektziele
- Kosten für Materialien und Veranstaltungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Allgemeiner Haushalt
- Bau- und Renovierungsvorhaben
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit durch Freistellungsbescheid
- Tätigkeit in den Förderschwerpunkten Bildung, Gesundheitspflege, Landwirtschaft, Kunst/Kultur oder Wissenschaft
- Zeitlich begrenztes Projekt mit Zukunftscharakter
- Eigenmittel und/oder weitere finanzielle Unterstützer vorhanden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Finanzierungsplan
- Haushaltsplan für das laufende Jahr
- Vereins- bzw. Handelsregisterauszug
- Gültige Satzung
- Gültiger Gemeinnützigkeitsbescheid
- Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt und Zukunftscharakter
- Relevanz für Förderschwerpunkte Anthroposophie
- Nachhaltigkeit und Wirkung
- Klare Finanzierungsstruktur mit Eigenanteil
Beschreibung
Die MAHLE-STIFTUNG GmbH ermöglicht eine jährliche Förderung von rund 150 gemeinnützigen Institutionen und zeitlich begrenzten Projekten mit Zukunftscharakter. Gefördert werden Vorhaben, die auf praktischer Anthroposophie basieren und in den Bereichen Bildung und Erziehung, Gesundheit und Pflege, Landwirtschaft und Ernährung, Kunst und Kultur sowie Wissenschaft und Forschung angesiedelt sind. Förderberechtigt sind ausschließlich als gemeinnützig anerkannte Organisationen, Bildungseinrichtungen und Stiftungen in Deutschland. Projektbezogene Personal- und Sachkosten, Investitionen sowie Ausgaben für Materialien und Veranstaltungen können als Zuschuss finanziert werden. Ausgenommen von der Förderung sind allgemeine Haushaltskosten sowie Bau- und Renovierungsvorhaben.
Ein Antrag kann jederzeit über das Online-Antragsportal eingereicht werden; Papieranträge werden während der Übergangsfrist bis zum 30.06.2026 akzeptiert. Erforderlich sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, ein unterschriebener Finanzierungsplan, Haushalts- und Jahresabschlussunterlagen, Satzung, Gemeinnützigkeitsbescheid sowie Vereins- oder Handelsregisterauszug. Bewertet wird nach Innovationsgehalt, Zukunftscharakter, Nachhaltigkeit, Wirkung und klarer Finanzierungsstruktur mit nachgewiesenem Eigenanteil. Eine Laufzeit von bis zu 12 Monaten gewährleistet die Konzentration auf zukunftsweisende Ergebnisse, während Folgeanträge für längerfristige Entwicklungen möglich bleiben. Institutionen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, erhalten eine erste inhaltliche Einschätzung durch eine formlose Vorab-Anfrage, bevor der vollständige Antrag zur Förderentscheidung vorgelegt wird.
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