Förderung der Marga und Kurt Möllgaard-Stiftung
Operative Stiftung mit drei Förderschwerpunkten: Wissenschaft und Forschung in den neuen Bundesländern, internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit in Mittel- und Osteuropa (Ostseeanrainerstaaten) und Projekte in Frankfurt am Main. Einzelmaßnahmen in Geistes-, Naturwissenschaften und soziale Vorhaben werden zusätzlich aus Erträgen gefördert. Kontakt vor Antrag empfohlen.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung; in begrenztem Umfang auch Jugendfürsorge, kulturelle Zwecke und andere steuerbegünstigte gemeinnützige und mildtätige Vorhaben. Schwerpunkte sind Forschung und Lehre in den neuen Bundesländern, internationale wissenschaftliche Kooperation in Mittel- und Osteuropa (insbesondere Ostseeanrainerstaaten) sowie Projekte in Frankfurt am Main. Außerdem werden aus Vermögenserträgen Einzelmaßnahmen in Geistes- und Naturwissenschaften und soziale Vorhaben unterstützt.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertiger Abschluss
- Gute Deutschkenntnisse
- Projektbezug zu den Förderschwerpunkten (neue Bundesländer, Mittel- und Osteuropa/Ostseeanrainerstaaten, Frankfurt am Main)
- Kontaktaufnahme zur Klärung der Erfolgsaussichten vor Antragstellung
Bewertungskriterien
- Bezug zu den Förderschwerpunkten
- Wissenschaftliche Qualität
- Internationaler Kooperationscharakter
- Regionale Relevanz
Beschreibung
Die Marga und Kurt Möllgaard-Stiftung fördert gemeinnützige Vorhaben in Wissenschaft, Forschung und Bildung mit besonderem Blick auf die neuen Bundesländer, die Ostseeanrainerstaaten und Frankfurt am Main. Als operative Stiftung unterstützt sie sowohl internationale Kooperationen in Mittel- und Osteuropa als auch regionale Bildungs- und Kulturprojekte. Aus den Stiftungserträgen werden zudem Einzelmaßnahmen in den Geistes- und Naturwissenschaften sowie soziale Initiativen finanziert. Das Fördervolumen beläuft sich jährlich auf ungefähr 300.000 Euro, wobei Privatpersonen, Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen aus Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen antragsberechtigt sind. Die Stiftung versteht sich als aktive Partnerin bei der Projektentwicklung und empfiehlt vor Antragstellung eine Kontaktaufnahme zur Prüfung der Erfolgsaussichten.
Gefördert werden Studierende, Nachwuchswissenschaftler:innen und Forschungseinrichtungen, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen gleichwertigen Abschluss vorweisen können und gute Deutschkenntnisse besitzen. Projekte müssen einen klaren Bezug zu den Förderschwerpunkten aufweisen – sei es in der Forschung und Lehre in den neuen Bundesländern, in der internationalen Zusammenarbeit mit Ostseeanrainerstaaten oder bei Initiativen in Frankfurt am Main. Die Bewertung orientiert sich an der wissenschaftlichen Qualität, dem internationalen Kooperationscharakter sowie der regionalen Relevanz. Anträge können jederzeit eingereicht werden; vorab organisierte Gespräche mit dem Stiftungsmanagement erhöhen die Erfolgschancen. Durch diese kontinuierlichen Fördermöglichkeiten bietet die Stiftung eine nachhaltige Basis zur Weiterentwicklung innovativer Forschungs-, Bildungs- und Kulturvorhaben.
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