Förderung der Matthäus 6,33 Stiftung
Die Matthäus 6,33-Stiftung unterstützt Lebenswege und Projekte mit Orientierung an Matthäus 6,33 (Trachten und Vertrauen auf/in Christus). Höchstförderung 100 € pro Monat. Anträge jeweils zum 15. April und 15. Oktober.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Lebenswegen und Projekten, in denen das Trachten und Vertrauen auf und in Christus gemäß Matthäus 6,33 im Mittelpunkt stehen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Betriebs- und Unterhaltskosten
- Nicht abgegrenzte Teile der Ausgaben eines Zuwendungsempfängers
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Monatliches Gesamteinkommen maximal das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe (derzeit 4 × 364 €)
- Orientierung an Matthäus 6,33 bzw. christlich-missionarische Ausrichtung
- Empfänger muss gemeinnützigen, mildtätigen Zwecken dienen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular mit Bild
- Tabellarischer Lebenslauf
- Darstellung des geistlich-theologischen Werdegangs
- Erläuterung zum Zusammenhang mit den Zielen der Matthäus 6,33-Stiftung
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit und Bedeutung des Vorhabens
Beschreibung
Die Matthäus 6,33-Stiftung fördert bundesweit gemeinnützige Projekte und Lebenswege, die das Trachten und Vertrauen auf und in Christus gemäß Matthäus 6,33 in den Mittelpunkt stellen. Gefördert werden sowohl Privatpersonen als auch öffentliche Einrichtungen und Vereine mit einer Höchstzuwendung von 100 € pro Monat über eine Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Entscheidungen über eingereichte Anträge erfolgen halbjährlich zu den Stichtagen 15. April und 15. Oktober. Die Auswahl der Vorhaben richtet sich nach der Dringlichkeit und Bedeutung des jeweiligen Projekts sowie der vorhandenen Mittel der Stiftung. Nicht förderfähig sind laufende Betriebs- und Unterhaltskosten oder nicht abgegrenzte Ausgaben des Antragstellenden.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein monatliches Gesamteinkommen, das maximal das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe (derzeit 4 × 364 €) beträgt, sowie eine klar erkennbare christlich-missionarische Ausrichtung im Sinne der Satzung. Anträge müssen vollständig eingereicht werden und umfassen: das ausgefüllte Antragsformular mit Foto, einen tabellarischen Lebenslauf, eine Darstellung des geistlich-theologischen Werdegangs und eine Erläuterung des Vorhabens im Hinblick auf die Ziele der Matthäus 6,33-Stiftung. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. Über die Gewährung der Förderung entscheidet der Vorstand, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Eine Verlängerung der Unterstützung über das erste Förderjahr hinaus ist in der Regel nur aus besonderen Gründen möglich.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.