Zuschuss

Förderung der Max und Justine Elsner-Stiftung

Die Max und Justine Elsner-Stiftung fördert gemeinnützige und mildtätige Zwecke, insbesondere Jugend- und Altenhilfe, Wohlfahrtspflege, Feuerwehr/THW, Sport (insb. Tennissport) und kulturelle Betätigung. Rund 1.000 Projekte wurden bereits unterstützt.

Kinder und Jugendliche Soziales Katastrophenschutz Sport Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen; Förderung amtlich anerkannter Verbände der freien Wohlfahrtspflege, der Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks; Förderung des Sports im Allgemeinen und Tennissports im Besonderen; Förderung kultureller Betätigung.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Projekt gehört zu einem Stiftungszweck

Beschreibung

Die Max und Justine Elsner-Stiftung mit Sitz in Erlangen unterstützt seit ihrer Gründung gemeinnützige und mildtätige Projekte in Bayern. Im Fokus stehen die Jugend- und Altenhilfe sowie die Förderung hilfsbedürftiger Menschen. Darüber hinaus werden amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Feuerwehr und Technisches Hilfswerk gefördert, ebenso wie kulturelle Initiativen und der Sport im Allgemeinen, mit besonderem Augenmerk auf den Tennissport. Bislang konnten bereits rund 1.000 Projekte mit insgesamt etwa vier Millionen Euro gefördert werden, darunter Ausstattung für Jugendfeuerwehren, Sporteinrichtungen in regionalen Vereinen und kulturelle Veranstaltungen. Die Stiftung agiert als öffentliche Einrichtung des bürgerlichen Rechts und setzt ihre Mittel ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung ein.

Für gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und Vereine bieten sich fortlaufend Zuschussmöglichkeiten. Antragsberechtigt sind insbesondere Initiativen aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Wohlfahrtspflege, Katastrophenschutz, Sport sowie Kultur und Medien. Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie die Übereinstimmung des geplanten Vorhabens mit einem der Stiftungszwecke. Die Auswahl erfolgt auf Basis der fachlichen Plausibilität und des gemeinnützigen Nutzens für die Zielgruppen. Die Max und Justine Elsner-Stiftung lädt interessierte Projektträger:innen ein, ihre Vorhaben einzureichen und so zur nachhaltigen Stärkung des sozialen Miteinanders in Bayern beizutragen.

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