Zuschuss

Förderung der Mechtild und Günter Welker-Stiftung

Regionale Projektförderung für soziale und bildungsorientierte Maßnahmen im Offizialatsbezirk Oldenburg und im Raum Quakenbrück/Bersenbrück. Anträge möglich jederzeit – Entscheidungen im April und November.

Soziales Bildung Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung von Projekten und Einzelfallhilfen in den Bereichen Soziales sowie Bildung und Ausbildung, insbesondere zur Förderung sozial benachteiligter Kinder, Jugendlicher und (werdender) Familien.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz und Projektstandort im Offizialatsbezirk Oldenburg oder im Raum Quakenbrück/Bersenbrück
  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit nachweisbar
  • Projekte müssen modellhaft bzw. anschubfinanziert und zeitlich begrenzt sein
  • Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular oder formloses Antragsschreiben (1–2 Seiten)
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungs- und Kostenplan
  4. Nachweis der Gemeinnützigkeit
  5. Vorschlag durch Lehrkraft oder Ausbilder (bei Stipendien)

Beschreibung

Die Mechtild und Günter Welker-Stiftung fördert in Niedersachsen sozial- und bildungsorientierte Projektideen mit Modellcharakter. Ziel ist die Anschubfinanzierung zeitlich begrenzter Vorhaben im Offizialatsbezirk Oldenburg sowie im Raum Quakenbrück/Bersenbrück, die benachteiligte Kinder und Jugendliche, Studierende sowie (werdende) Familien stärken. Gefördert werden Beispiele aus den Bereichen Einzelfallhilfen für Schwangere und Alleinerziehende über Caritas- und Diakonie-Beratungsstellen, Eltern- und Familienbildungsangebote, „Frühe Hilfe“-Initiativen, Lese-, Näh- oder MINT-Projekte sowie Streicher- und Bläserklassen. Ebenso unterstützt die Stiftung Deutschlandstipendien, Schüler:innen- und Ausbildungsstipendien für herausragende Leistungen, um soziales Engagement und fachliche Kompetenz gleichermaßen zu fördern. Als gemeinnützige Organisationen erhalten Antragstellende finanzielle Zuschüsse, die ausschließlich für den im Antrag beschriebenen Zweck einzusetzen sind.


Anträge können fortlaufend eingereicht werden und werden zweimal jährlich (April und November) von der Stiftung entschieden. Voraussetzung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie ein noch nicht gestartetes, regional verankertes Projekt. Zur vollständigen Antragseinreichung gehören ein ausgefülltes Antragsformular oder ein kurzes formloses Schreiben (1–2 Seiten), eine aussagekräftige Projektbeschreibung, ein detaillierter Finanzierungs- und Kostenplan, der Gemeinnützigkeitsnachweis sowie bei Stipendien eine Empfehlung durch Lehrkraft oder Ausbilder:in. Die Entscheidung erfolgt auf Basis vorhandener Mittel und ohne Rechtsanspruch. Die Initiative lädt gemeinnützige Träger herzlich dazu ein, ideenreiche, nachhaltige Konzepte einzureichen und dadurch Verantwortung für eine solidarische und chancengerechte Gesellschaft zu übernehmen.

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