Zuschuss

Förderung der MEHR Aktion für Kinder und Jugend Stiftung (Basisförderung & Impulsförderung)

Förderung von gemeinnützigen Organisationen und vergleichbaren Institutionen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in Hannover und Umgebung – langfristig (Basisförderung) oder für einmalige Aktionen (Impulsförderung). Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Kinder und Jugendliche Soziales Gesundheit Bildung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Fördersumme: bis zu 25.000 € pro Jahr
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen durch langfristige Planungssicherheit sowie kurzfristige finanzielle Unterstützung für einmalige Aktionen.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten
  • Personalkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Nachfinanzierungen von Mehrkosten
  • Vor Maßnahmenbeginn begonnene Vorhaben

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkannte freie gemeinnützige Organisationen oder vergleichbare Institutionen mit Sitz in Deutschland (vorzugsweise Hannover und Umgebung)
  • Projektbeginn nach Antragstellung
  • Nachweis von mindestens 20 % Eigenmitteln

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Inhaltliche Beschreibung des geplanten Vorhabens
  2. Kostenvoranschlag
  3. Finanzierungsplan
  4. Nachweis über eigene Mittel

Beschreibung

Die MEHR Aktion für Kinder und Jugend Stiftung vergibt im Rahmen ihrer Basis- und Impulsförderung fortlaufend Zuschüsse an eingetragene gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Träger in Niedersachsen, mit Schwerpunkt auf Hannover und Umgebung. Gefördert werden Projekte und Institutionen, die die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen nachhaltig verbessern. Die Basisförderung sichert langfristige Planungssicherheit, während die Impulsförderung einmalige Aktionen mit finanzieller Soforthilfe unterstützt. Antragsberechtigt sind anerkannte freie gemeinnützige Organisationen oder vergleichbare Institutionen mit Sitz in Deutschland, die mittels Nachweis von mindestens 20 % Eigenmitteln in der Lage sind, Maßnahmen nach Antragstellung umzusetzen. Zuschüsse können bis zu 25.000 € pro Jahr gewährt werden und decken insbesondere Sachkosten und auf Antrag auch Personalkosten ab. Unzulässig sind Nachfinanzierungen von Mehrkosten sowie Vorhaben, die vor Antragstellung begonnen wurden.

Für die Antragstellung sind eine inhaltliche Beschreibung des Vorhabens, ein Kostenvoranschlag, ein Finanzierungsplan und der Nachweis eigener Mittel einzureichen. Da es keine festen Fristen gibt, ist eine Einreichung zu jeder Zeit möglich. Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung nach Vorlage fälliger Rechnungen und einer rechtsverbindlichen Erklärung zur zweckgebundenen Verwendung. Gefördert werden insbesondere Initiativen in den Bereichen Sozialverhalten, Gewalt- und Extremismusprävention, Unterstützung schwerkranker und von Missbrauch betroffener Kinder, gesunde Ernährung, Bildung sowie Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie. Die Stiftung behält sich Prüfung und Nachforderung für ordnungsgemäße Verwendung vor und fördert so lokale Akteur:innen, die gezielt zur Stärkung junger Menschen beitragen.

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