Förderung der Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum
Zuschuss für Zahnärztinnen, Zahnärzte und Kieferorthopädinnen/-päden zur Neugründung, Übernahme oder Barrierereduzierung ihrer Praxis im ländlichen Raum Thüringens. Bis zu 40.000 € Investitionszuschuss (plus bis zu 5.000 € für Barrierefreiheit). Anträge fortlaufend beim Thüringer Landesverwaltungsamt.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Thüringen unterstützt Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden bei der Neugründung oder Übernahme einer Praxis sowie beim Ausbau der Barrierefreiheit im ländlichen Raum. Gefördert werden Investitionen in Praxisräumlichkeiten, medizinische Geräte, Büroausstattung und barrierefreie Maßnahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Praxisneugründung oder -übernahme
- Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit
- Renovierung, Umbau, medizinische Gerätschaften und Büroausstattung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Kraftfahrzeugen
- Goodwill-Kosten bei Praxisübernahmen
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zustimmung des Zulassungsausschusses bzw. Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
- Praxisstandort in einer Thüringer Gemeinde innerhalb der festgelegten Einwohnergrenzen
- Praxis darf nicht in einem gesperrten Planungsbereich liegen
- Verpflichtung, die Niederlassung mindestens 60 Monate aufrechtzuerhalten und auszuüben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Niederlassungsförderung
- Hinweise zum Förderverfahren
- Nachweis der Zulassungsausschuss-Zustimmung oder KVT-Genehmigung
Beschreibung
Der Freistaat Thüringen fördert die Ansiedlung von Zahnärzt:innen und Kieferorthopäd:innen im ländlichen Raum mit einem nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss von bis zu 40.000 € sowie bis zu 5.000 € für barrierefreie Ausstattungsmaßnahmen. Gefördert werden Existenzgründungen, Praxisübernahmen und Renovierungs- bzw. Umbaumaßnahmen in Gemeinden mit festgelegten Einwohnerobergrenzen. Unterstützung erfährt dabei die Ausstattung der Praxisräume mit medizinischen Geräten, Büro- und Geschäftsausstattung sowie sämtliche Maßnahmen zur Schaffung barrierefreier Zugänge. Voraussetzung ist die Genehmigung durch den Zulassungsausschuss oder die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, ein Praxisstandort innerhalb der definierten ländlichen Regionen sowie die verbindliche Verpflichtung zur Ausübung der Tätigkeit über mindestens 60 Monate. Anträge können fortlaufend beim Thüringer Landesverwaltungsamt eingereicht werden.
Als förderberechtigte Antragstellende kommen sowohl natürliche Personen wie Zahnärzt:innen und Kieferorthopäd:innen als auch zahnärztliche Medizinische Versorgungszentren in Betracht. Die Förderung zielt darauf ab, die gesundheitliche Versorgung in strukturschwachen Gebieten zu stärken, unterversorgte Regionen zu beleben und die Barrierefreiheit in Praxen nachhaltig zu verbessern. Durch die Kombination aus Zuschussanteilen für Investitionskosten und barrierefreie Anpassungen bietet das Programm praxisnahe Anreize für eine langfristige Niederlassung im ländlichen Raum Thüringens. Interessierte Gründungswillige oder Übernehmende finden alle notwendigen Antragsformulare und Hinweise zum Förderverfahren beim Thüringer Landesverwaltungsamt sowie in den aktuellen Förderrichtlinien.
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