Zuschuss

Förderung der Niedersächsischen Sparkassenstiftung (Projektförderung Kultur in Niedersachsen)

Die Niedersächsische Sparkassenstiftung unterstützt zweimal jährlich kulturelle Projekte in Niedersachsen in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Museen und Denkmalpflege. Anträge können bis zum 13.04.2026 bzw. zum 19.08.2026 online eingereicht werden.

Kultur Musik Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
13.04. - 19.08.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung kultureller Projekte in Niedersachsen mit besonderem Schwerpunkt auf Bildender Kunst, Musik, Museen und Denkmalpflege. Die Stiftung verfolgt das Ziel, kulturelle Vielfalt zu stärken und die Teilhabe möglichst vieler Menschen am kulturellen Leben zu fördern.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Durchführung des Projekts in Niedersachsen
  • Gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Ausrichtung
  • Antragstellung vor Projektbeginn
  • Aussagekräftige Projektbeschreibung
  • Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Nachweis der ökologischen Nachhaltigkeit (Checkliste PDF)

Bewertungskriterien

  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Bedeutung für die Region
  • Kulturelle Relevanz

Beschreibung

Die Niedersächsische Sparkassenstiftung fördert gemeinnützige Kulturvorhaben in Niedersachsen mit Schwerpunkt auf Bildender Kunst, Musik, Museen und Denkmalpflege. Zweimal jährlich werden Zuschüsse vergeben, um Ausstellungen, Festivals, Sonder- und Dauerausstellungen sowie denkmalpflegerische Projekte – von Orgel­restaurierungen bis zur Baudenkmalpflege – zu realisieren. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Vereine, Museen, Künstler:innen und weitere nicht gewinnorientierte Träger, die ihre Projekte vor dem Beginn detailliert online einreichen. Voraussetzung ist die Durchführung in Niedersachsen, eine aussagekräftige Projekt­beschreibung und ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan. Bei der Bewertung spielen die kulturelle Relevanz, regionale Bedeutung und ökologische Nachhaltigkeit eine zentrale Rolle. Als Nachweis hierfür dient die freiwillige Checkliste „Ökologische Nachhaltigkeit in der Kultur“, deren PDF-Ergebnis dem Antrag beizufügen ist.

Interessierte können Förderanträge bis zum 13.04.2026 für die erste und bis zum 19.08.2026 für die zweite Gremiensitzung einreichen. Eine Entscheidung erfolgt in beiden Fällen innerhalb weniger Wochen nach Ablauf der Frist. Zur Bewerbung gehören die Projektbeschreibung, der Kosten- und Finanzierungsplan sowie der Nachweis ökologischer Nachhaltigkeit. Ziel der Förderung ist es, die kulturelle Vielfalt zu stärken und möglichst vielen Menschen die Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen. Die Stiftung unterstützt darüber hinaus beratend bei der Antragstellung und bindet die zuständige Sparkasse vor Ort in den Prozess ein, um eine fachgerechte Umsetzung sicherzustellen.

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