Zuschuss

Förderung der NÖ Musikschulen

Förderung der Träger der NÖ Musikschulen (Gemeinden, Gemeindeverbände und Vereine) mit Basis- und Wochenstundenförderung sowie zusätzlicher Förderung struktureller Maßnahmen. Anträge sind laufend möglich.

Bildung Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich

Förderziel

Das Land Niederösterreich fördert die Träger der NÖ Musikschulen (Gemeinden, Gemeindeverbände und Vereine) durch Basis- und Wochenstundenförderung sowie Unterstützung struktureller Maßnahmen (z.B. Mangelinstrumentenförderung, Leiterakademie, LeiterInnenhearing, Talenteförderung), um die musikalische Ausbildung und kulturelle Entwicklung in Niederösterreich zu stärken und zu sichern.

Förderfähige Ausgaben

  • Basisförderung
  • Wochenstundenförderung
  • Mangelinstrumentenförderung
  • Leiterakademie
  • LeiterInnenhearing
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Hauptwohnsitz in Niederösterreich beziehungsweise Durchführung des Vorhabens in Niederösterreich
  • Beitrag zu den Zielen des NÖ Kulturförderungsgesetzes 1996 und weiterer Landeskonzepte

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Detaillierte Projektbeschreibung
  2. Gegenüberstellung der projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben (Musterblatt Kalkulation)
  3. Kostenvoranschlag
  4. Bauzeitplan
  5. Vereinsstatuten (bei Vereinen)
  6. Gesellschafts-/Genossenschaftsvertrag (bei Gesellschaften/Genossenschaften)

Beschreibung

Das Land Niederösterreich unterstützt mit der Förderung der NÖ Musikschulen Träger:innen öffentlicher Musikschulen wie Gemeinden, Gemeindeverbände und Vereine durch direkte Zuschüsse. Diese fortlaufende Fördermöglichkeit richtet sich an alle Institutionen mit Sitz oder Projektumsetzung in Niederösterreich und trägt zur Stärkung der musikalischen Aus- und Weiterbildung bei. Gefördert werden Basis- und Wochenstundenkontingente, die eine verlässliche Finanzierung des Lehrbetriebs sichern und damit langfristig zur kulturellen Vielfalt beitragen.

Über die Stundenförderung hinaus stehen Mittel für strukturelle Maßnahmen zur Verfügung – etwa Mangelinstrumentenförderung, Leiterakademie, Leiter:innenhearing und Talenteförderung. Damit wird gezielt in die Qualität der Ausbildung und die professionelle Entwicklung von Musikschulleiter:innen, Lehrenden und Schüler:innen investiert. Voraussetzung ist ein Beitrag zu den Zielen des NÖ Kulturförderungsgesetzes 1996 sowie der Nachweis eines Hauptwohnsitzes oder eine Projektverwirklichung in Niederösterreich. Für eine vollständige Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben (Musterblatt Kalkulation), ein Kostenvoranschlag, ein Bauzeitplan sowie bei Vereinen die Statuten bzw. bei Gesellschaften der Gesellschaftsvertrag beizulegen. Mit dieser Förderung wird ein nachhaltiges Fundament geschaffen, um die musikalische Ausbildung in Niederösterreich dauerhaft zu sichern und kulturelle Impulse zu setzen.

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