Förderung der NORD/LB Kulturstiftung
Die NORD/LB Kulturstiftung fördert ideell und finanziell Kunst- und Kulturprojekte in den Geschäftsgebieten der NORD/LB (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern) mit besonderem Qualitätsanspruch und gesellschaftlicher Breitenwirkung. Anträge sind bis spätestens sieben Wochen vor den beiden Vorstandssitzungen am 15.04.2026 (Frist 25.02.2026) und 05.11.2026 (Frist 17.09.2026) einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Die NORD/LB Kulturstiftung unterstützt kulturelle Einrichtungen und Projekte in den Bereichen Bildende und Darstellende Kunst, Musik und Literatur mit dem Ziel, Innovation und gesellschaftlichen Wandel zu fördern. Gefördert werden Ausstellungen, Konzerte, Lesungen, pädagogische Projekte, Ankäufe wertvoller Kulturgüter, Stipendien, Kulturpreise sowie Forschung und Lehre im kulturellen Bereich.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Begonnene oder bereits durchgeführte Projekte
- Film-, Fernseh-, Video-, DVD- und CD-Produktionen
- Druckkostenzuschüsse (außer im Rahmen geförderter Projekte)
- Baumaßnahmen
- Ausstattung und Personalkosten
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekteinreicher muss gemeinnützig sein
- Sitz oder Durchführung des Projekts im Tätigkeitsgebiet der NORD/LB (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern)
- Mindestens 50 % der Projektkosten müssen durch Eigen- und/oder Drittmittel gesichert sein
- Einreichung spätestens sieben Wochen vor Vorstandssitzung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Allgemeine Angaben des Antragstellers
- Projektangaben
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan inkl. Nennung der Kooperationspartner
- Erklärung über die Richtigkeit der Angaben
Bewertungskriterien
- Qualität des kulturellen Konzepts
- Aussagekräftiger Finanzplan
- Relevanz und Wirkung in breiten Gesellschaftsschichten
Beschreibung
Die NORD/LB Kulturstiftung fördert ideell und finanziell anspruchsvolle Kunst- und Kulturprojekte im Geschäftsgebiet der NORD/LB (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern) mit besonderem Blick auf Innovation und gesellschaftliche Breitenwirkung. Gemeinnützige Organisationen, öffentliche und Bildungseinrichtungen können bis zu 50 % der förderfähigen Projektkosten als Zuschuss beantragen, sofern mindestens die Hälfte der Gesamtkosten durch Eigen- oder Drittmittel abgesichert ist. Anträge müssen spätestens sieben Wochen vor den turnusmäßigen Vorstandssitzungen (Fristen: 25.02.2026 für die Sitzung am 15.04.2026 sowie 17.09.2026 für die Sitzung am 05.11.2026) eingereicht werden. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der Konzeptqualität, eines aussagekräftigen Finanzplans sowie der erwarteten Wirkung in breiten Gesellschaftsschichten.
Unterstützt werden Projekte in den Bereichen bildende und darstellende Kunst, Musik, Literatur sowie kulturpädagogische und forschungsorientierte Vorhaben. Gefördert werden Ausstellungen, Konzertreihen, Lesungen, Ankäufe wertvoller Kulturgüter, Stipendien, Kulturpreise und wissenschaftliche Veranstaltungen wie Tagungen und Symposien. Antragstellende reichen allgemeine Angaben, eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Kosten- und Finanzierungsplan samt Kooperationspartnern sowie eine Erklärung zur Richtigkeit der Angaben ein. Nicht förderfähig sind unter anderem Film-, Fernseh- und CD-Produktionen, begonnenes Vorhaben, Bau- und Personalkosten sowie Projekte von Hobbykünstler:innen. Die Entscheidung über Zuschusszusagen wird schriftlich mitgeteilt, die Mittelverwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Projektabschluss nachzuweisen. Diese Förderung ermöglicht gemeinnützigen Kulturakteur:innen, innovative Impulse zu setzen und einen nachhaltigen Beitrag zum gesellschaftlichen Dialog zu leisten.
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