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Förderung der Nospa Jugend- und Sportstiftung Nordfriesland

Die Nospa Jugend- und Sportstiftung Nordfriesland fördert Projekte zur Jugendpflege und zum Sport im Raum Nordfriesland, z. B. Anschaffungen für Sportvereine oder Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche. Anträge werden digital eingereicht; Entscheidungen erfolgen in der Regel zweimal jährlich im Frühjahr und Herbst.

Sport Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Einfach
Region: Schleswig-Holstein
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der Jugendpflege und des Sports in Nordfriesland durch finanzielle Unterstützung von Ausstattungs- und Freizeitprojekten.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffungen für Sportvereine
  • Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Reine Druck- und Produktionskosten
  • Honorare
  • Anschaffungen und Verbrauchskosten zur originären Aufgabe einer Einrichtung
  • Hoch- und Tiefbaumaßnahmen
  • (Wieder)Beschaffung von kostenintensiven Kulturgütern

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz im Geschäftsgebiet der Nospa
  • Projekt wird im Raum Nordfriesland realisiert
  • Projekt darf noch nicht begonnen worden sein
  • Erbringung einer Eigenleistung; keine Vollfinanzierung

Beschreibung

Die Nospa Jugend- und Sportstiftung Nordfriesland unterstützt gemeinnützige Vereine, Interessenverbände und öffentliche Institutionen im Geschäftsgebiet der Nord-Ostsee-Sparkasse dabei, Projekte im Bereich Jugendpflege und Sport zu realisieren. Gefördert werden insbesondere Anschaffungen für Sportvereine sowie kreative Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche im Raum Nordfriesland. Ziel der Stiftung ist es, durch finanzielle Zuwendungen die Lebensqualität junger Menschen zu steigern und das Engagement vor Ort zu stärken. Voraussetzungen sind ein Antrag durch eine steuerbegünstigte Körperschaft mit Sitz im Fördergebiet der Nospa und ein unbegonnener Projektstart inklusive nachweislicher Eigenleistung, um eine vollumfängliche Kofinanzierung zu vermeiden.

Zuwendungsfähig sind Ausstattungs- und Ausrüstungsanschaffungen, die direkt der Förderung von Sport- und Freizeitaktivitäten dienen. Nicht unterstützt werden Druck- und Produktionskosten, Honorare, bauliche Maßnahmen, Anschaffungen, die zur originären Einrichtungstätigkeit gehören, sowie kostspielige Kulturgüter. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital; der Entscheidungsgremium tagt in der Regel zweimal jährlich – im Frühjahr und im Herbst. Interessierte Organisationen können Projektideen bis zu den jeweiligen Fristen einreichen. Die Stiftung legt besonderen Wert auf die nachhaltige Wirkung jeder Maßnahme und honoriert kreatives Konzeptmanagement ebenso wie die aktive Mitwirkung der Antragstellenden vor Ort.

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