Zuschuss

Förderung der offenen Jugendarbeit in Kärnten

Basisförderung für Jugendzentren, Jugendtreffs und Jugendräume in Kärnten. Schriftlicher Jahresbericht und Originalbelege bis zum 30. Juni des Folgejahres erforderlich.

Kinder und Jugendliche Soziales Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Arbeit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der offenen Jugendarbeit durch finanzielle Unterstützung von Jugendzentren, Jugendtreffs und Jugendräumen in Kärnten.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Non-Profit-Organisation
  • schriftlicher Jahresbericht bis 30. Juni des Folgejahres
  • Vorlage von Originalrechnungen und Originalzahlungsbelegen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Jahresbericht
  2. Originalrechnungen
  3. Originalzahlungsbelege

Beschreibung

Die Förderung der offenen Jugendarbeit in Kärnten unterstützt gemeinnützige Träger bei der Weiterentwicklung und dem Betrieb von Jugendzentren, Jugendtreffs und Jugendräumen. Mit einem zielgerichteten Zuschussprogramm stärkt das Land Kärnten die frei zugänglichen Begegnungsorte für junge Menschen und schafft damit einen Raum für partizipatives Engagement, soziale Teilhabe und frei gestaltete Freizeitangebote. Die finanzielle Basisförderung ermöglicht es, langjährig etablierte sowie neue Initiativen nachhaltig aufzustellen und pädagogisch qualifiziertes Fachpersonal einzusetzen. Durch das Prinzip der Freiwilligkeit werden Jugendliche und junge Erwachsene ab zwölf Jahren dazu ermutigt, eigene Ideen zu verwirklichen und demokratische Prozesse in ihrem Lebensumfeld aktiv mitzugestalten.

Gefördert werden ausschließlich Non-Profit-Organisationen, die einen schriftlichen Jahresbericht bis zum 30. Juni des Folgejahres einreichen und Originalrechnungen sowie Zahlungsbelege vorlegen. Dieser Formalnachweis gewährleistet Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung. Basisförderung bedeutet hier, dass Planungssicherheit geschaffen wird: Träger können langfristig Projekte entwickeln, die soziale Integration, Präventionsarbeit und demokratisches Miteinander fördern. Die kontinuierliche Förderrundlage steigert die Qualität offener Jugendarbeit in allen Regionen Kärntens und sichert attraktive Angebote für Teilnehmer:innen. Mit dieser Maßnahme festigt das Land die Basisstruktur der Jugendarbeit und legt den Grundstein für zukunftsorientierte Bildungs- und Freizeitprojekte.

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