Förderung der OSPA-Stiftung
Fortlaufende Förderung gemeinnütziger Projekte in Kunst, Kultur, Medien & Musik, Sport sowie der Kinder- und Jugendförderung im Geschäftsgebiet der OstseeSparkasse Rostock. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung und Unterstützung von Kunst, Kultur, Sport sowie der Kinder- und Jugendförderung im Geschäftsgebiet der OstseeSparkasse Rostock.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Aussagekräftiger Antrag
- Gemeinnütziges Projekt
- Projektort im Geschäftsgebiet der OstseeSparkasse Rostock (Hansestadt Rostock und Landkreis Rostock)
- Breite Öffentlichkeitsbeteiligung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular (Förderantrag Vorlage)
- Projektbeschreibung (ggf. als Anlage)
- Kosten- und Finanzierungsplan (ab 5.000 €)
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Bankverbindung und Steuernummer
Bewertungskriterien
- Aussagekräftigkeit des Antrags
- Gemeinnützigkeit des Projekts
- Beteiligung einer großen Zielgruppe
- Relevanz für Kunst, Kultur, Sport oder Kinder- und Jugendförderung
Beschreibung
Die OSPA-Stiftung vergibt fortlaufend Zuschüsse für gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kunst, Kultur, Medien & Musik, Sport sowie der Kinder- und Jugendförderung. Gefördert werden Initiativen, die im Geschäftsgebiet der OstseeSparkasse Rostock – Hansestadt Rostock und Landkreis Rostock – umgesetzt werden und bei denen eine breite Öffentlichkeit aktiv teilnimmt. Träger:innen sind gemeinnützige Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen mit Sitz bzw. Tätigkeitsbereich in der Region. Die einmal eingezahlten Stiftungskapitalmittel bleiben dauerhaft für gemeinnützige Zwecke erhalten und sorgen für eine verlässliche Unterstützung lokaler Vorhaben.
Voraussetzung für eine positive Entscheidung sind ein aussagekräftiger Antrag, der Nachweis der Gemeinnützigkeit, die Verortung des Projektes im genannten Geschäftsgebiet sowie die Beteiligung einer großen Zielgruppe. Ein vollständiger Förderantrag beinhaltet neben dem ausgefüllten Antragsformular auch eine detaillierte Projektbeschreibung, ab 5.000 € einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie Bankverbindung und Steuernummer. Bewertet werden die Klarheit der Projektziele, der gemeinnützige Charakter, die Reichweite unter Teilnehmenden und die Relevanz für die genannten Förderbereiche. Anträge können jederzeit eingereicht werden – ein fester Stichtag entfällt. Interessierte Vereine und Organisationen erhalten alle notwendigen Unterlagen und Hinweise zur Antragstellung direkt bei der OSPA-Stiftung.