Zuschuss

Förderung der Otto Stiftung

Die Otto Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Bad Nauheim, die nationale, internationale und regionale Projekte gemäß §52 AO fördert. Ein Schwerpunkt liegt auf Nachhaltigkeit und direkter Hilfe für Kinder, Jugendliche, Senioren sowie gemeinnützige Vereine und Organisationen. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Kinder und Jugendliche Soziales Bildung Kultur Sport Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: EU, Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Otto Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§52 AO). Gefördert werden Maßnahmen zum Schutz und zur Erziehung elternloser Kinder, Jugend- und Altenhilfe, Hilfsprojekte zur Selbsthilfe, gemeinnützige Bildungs- und Kulturprojekte im In- und Ausland sowie weitere Fürsorgemaßnahmen durch anerkannte Wohlfahrtsverbände.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit gemäß §52 AO
  • Projektzweck im Einklang mit Stiftungszweck
  • Nachhaltigkeitsaspekt

Bewertungskriterien

  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Relevanz für die Zielgruppe
  • Gemeinnützige Wirkung

Beschreibung

Die Otto Stiftung mit Sitz in Bad Nauheim fördert kontinuierlich gemeinnützige Projekte im gesamten Bundesgebiet sowie in der Europäischen Union. Förderberechtigt sind rechtsfähige Stiftungen, gemeinnützige Vereine, Interessenverbände und öffentliche Einrichtungen, die sich in den Bereichen Kinder und Jugendliche, Soziales, Bildung, Kultur, Sport, gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie Aus- und Weiterbildung engagieren. Gefördert werden Maßnahmen, die den steuerbegünstigten Zwecken gemäß § 52 Abgabenordnung entsprechen und durch einen ausgeprägten Nachhaltigkeitsaspekt gekennzeichnet sind. Anträge können jederzeit eingereicht werden und werden in Form von Zuschüssen bewilligt, um direkte Hilfe für elternlose Kinder, Jugendliche, Senior:innen oder gemeinnützige Projekte zu ermöglichen.

Im Zentrum der Förderaktivitäten steht das Ziel, artenreiche Bildungs- und Kulturinitiativen sowie Hilfsprojekte zur Selbsthilfe im In- und Ausland zu unterstützen. Die Bewertung orientiert sich an der Relevanz für die Zielgruppen, der gemeinnützigen Wirkung und der Dauerhaftigkeit der Projektarbeit. Begünstigt sind Vorhaben, die elternlose Kinder schützen und erziehen, Jugend- und Altenhilfe leisten, soziale Selbsthilfe vorantreiben oder gemeinnützige Sport- und Kulturvereine stärken. Ergänzend sollen angestrebte Projekte Anstoß für weitere Engagements sein und andere Akteur:innen motivieren, eigene gesellschaftliche Beiträge zu leisten. Mit diesem breit gefächerten Portfolio leistet die Otto Stiftung einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und zur Förderung zukunftsweisender Initiativen.

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