Zuschuss

Förderung der Paula Müller-Kinderhilfe-Stiftung

Die Paula Müller-Kinderhilfe-Stiftung fördert frühkindliche Projekte in Frankfurt und im Großraum Rhein-Main in Kindertagesstätten, Horten, Kinderheimen sowie kulturellen und sportlichen Einrichtungen für Kinder im Alter von 1 bis 10 Jahren. Gemeinnützige Institutionen können jederzeit Anträge stellen; in Ausnahmefällen werden Familien in finanzieller Notlage über eine gemeinnützige Einrichtung vorgeschlagen.

Kinder und Jugendliche Bildung Kultur Sport Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hessen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung frühkindlicher Bildungs- und Betreuungsangebote in Frankfurt und im Großraum Rhein-Main für Kinder im Alter von 1 bis 10 Jahren, insbesondere in Kindertagesstätten, Horten, Kinderheimen sowie kulturellen und sportlichen Einrichtungen; Unterstützung von Einrichtungen der Behindertenhilfe und in besonderen Fällen von Familien in finanzieller Notlage.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Angebot förderfähiger Projekte für Kinder im Alter von 1 bis 10 Jahren
  • Einreichung über eine gemeinnützige Einrichtung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektfragebogen
  2. Nachweis der Gemeinnützigkeit
  3. Projektbeschreibung
  4. Rechnungsoriginale

Bewertungskriterien

  • Einhaltung der Gemeinnützigkeit
  • Projektzielgruppe im Alter 1 bis 10 Jahren
  • Übereinstimmung mit Stiftungszweck

Beschreibung

Die Paula Müller-Kinderhilfe-Stiftung unterstützt gemeinnützige Institutionen im Großraum Frankfurt/Rhein-Main, die frühkindliche Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 1 bis 10 Jahren realisieren. Gefördert werden Kindertagesstätten, Horte, Kinderheime sowie kulturelle und sportliche Einrichtungen, die Kindern musische, sportliche und intellektuelle Anregung bieten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Einrichtungen der Behindertenhilfe, die Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen begleiten. In Ausnahmefällen können auch einzelne Kinder und Familien in finanzieller Notlage eine Zuwendung erhalten, sofern sie über eine gemeinnützige Einrichtung vorgeschlagen werden. Die Vergabe erfolgt in Form von Zuschüssen und ist fortlaufend möglich, sodass Anträge jederzeit eingereicht werden können.

Für eine Antragstellung muss nachgewiesen werden, dass die antragstellende Organisation gemeinnützig ist und ein Projekt für Kinder zwischen 1 und 10 Jahren anbietet. Bewertet werden die Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck, die Gemeinnützigkeit und die Zielgruppe. Erforderliche Unterlagen umfassen den vollständig ausgefüllten Projektfragebogen, einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt, eine detaillierte Projektbeschreibung sowie gegebenenfalls Rechnungsoriginale. Nach Prüfung durch den Stiftungsvorstand und, falls nötig, in Rücksprache mit dem Stiftungsbeirat, wird über die Mittelvergabe entschieden. Mit dieser kontinuierlichen Förderung will die Paula Müller-Kinderhilfe-Stiftung dazu beitragen, Kindern frühzeitig Bildungschancen und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen und sie auf ihrem Weg zu einer erfolgreichen Zukunft zu begleiten.

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