Förderung der Pfälzer Katholischen Kirchenschaffnei in Heidelberg – Lastengebäude
Ergänzende Förderrichtlinien der Pfälzer Katholischen Kirchenschaffnei in Heidelberg für den Bereich Lastengebäude: Förderung von Bau‐ und Sanierungsmaßnahmen an Kirchen und Pfarrhäusern im ehemals kurpfälzischen Teil Badens. Laufende Antragstellung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Stiftung ist es, Baubedürfnisse örtlicher katholischer Rechtspersonen an Kirchen und Pfarrhäusern im ehemals kurpfälzischen Teil Badens zu fördern, insbesondere Erhalt, Instandsetzung und technische Erneuerung historischer Gebäude mit einer historischen Baupflicht.
Förderfähige Ausgaben
- Erhalt und Instandsetzung der Bausubstanz
- Gewährleistung der Verkehrssicherheit
- Reparatur/Erneuerung technischer Anlagen (Heizung, Elektro, Läuteanlage)
- Gebäudeversicherung
- Anschaffung kirchlicher Einrichtungsgegenstände (anteilig)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Grundsteuer
- umlagesfähige Betriebskosten (z. B. Wasser, Energie)
- Einbau technischer Anlagen, die nicht für Betrieb/Erhalt erforderlich sind (z. B. Photovoltaik)
- Finanzierungs-, Leasing- und Mietkosten für technische Anlagen
- Wartungskosten und Verbrauchsmaterial
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Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ort der Maßnahme im ehemals kurpfälzischen Teil Badens
- Kirchen- oder Pfarrhaus im Fördergebiet
- positive baufachliche Prüfung durch Hauptabteilung 9 des Erzbischöflichen Ordinariats Freiburg (bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen)
- historischer Rechtstitel oder freiwilliger Antrag für Baumaßnahmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausführliche Projektbeschreibung mit Baubeschreibung und Plänen
- Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme
- Zeitplan mit Begründung
- Kostenberechnung und Finanzierungsvorschlag
- Nachweis der Projektgenehmigung durch HA 9 Ordinariat Freiburg
- Bilder des Objekts und Schadensbild (bei Anträgen an Aufsichtsrat)
Bewertungskriterien
- Pastorale Bedeutung des Bauprojekts
- Kunstgeschichtliche oder historische Relevanz
- Wirtschaftlichkeit bei energetischen Maßnahmen
Beschreibung
Die Pfälzer Katholische Kirchenschaffnei in Heidelberg bietet mit den ergänzenden Förderrichtlinien für Lastengebäude eine kontinuierliche Unterstützung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Kirchen und Pfarrhäusern im ehemals kurpfälzischen Teil Badens. Öffentliche kirchliche Rechtspersonen, die Eigentümer:innen oder Baupflichtige dieser denkmalgeschützten Gebäude sind, können bis zu 50 % der anerkannten Kosten als Zuschuss erhalten. Die Förderung umfasst den Erhalt und die Instandsetzung der Bausubstanz, die Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie Reparaturen oder Erneuerungen technischer Anlagen (etwa Heizung, Elektroinstallation, Läuteanlage). Auch Gebäudeversicherungsbeiträge und anteilige Anschaffungen kirchlicher Einrichtungsgegenstände können berücksichtigt werden. Energetische Sanierungen sind möglich, sofern die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird. Nicht förderfähig sind dagegen Grundsteuer, umlagefähige Betriebskosten, Einbau nicht betriebsnotwendiger technischer Anlagen (z. B. Photovoltaik), Leasing- oder Mietkosten sowie Verbrauchsmaterial und Nutzer:innen-eigene Ausstattungen.
Eine positive baufachliche Prüfung durch die Hauptabteilung 9 des Erzbischöflichen Ordinariats Freiburg ist für genehmigungspflichtige Maßnahmen Voraussetzung. Förderanträge können laufend eingereicht werden – für Zuschüsse über 100.000 € gelten Sitzungsfristen bis zum 31. März (Sommersitzung) und 30. September (Wintersitzung) des Aufsichtsrats. Beizulegen sind eine ausführliche Projektbeschreibung mit Plänen, eine Begründung der Baumaßnahme, ein Zeit- und Kostenplan samt Finanzierungsvorschlag, Nachweise der Projektgenehmigung sowie bei höheren Beträgen Bilddokumentationen. Die Stiftung entscheidet fallbezogen über Höhe und Umfang der Zuschüsse und fordert Eigenmittel und anderweitige Förderungen vorrangig ein. Teilnehmer:innen profitieren so von verlässlicher Unterstützung zum Erhalt historischer Kirchenbauten und Pfarrhäuser in Baden-Württemberg.
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