Förderung der Pfisterer Stiftung für Plochingen
Die Pfisterer Stiftung für Plochingen vergibt Teilfinanzierungen für Projekte in den Schwerpunkten Jugendhilfe, Umweltschutz sowie Volks- und Berufsbildung im Raum Plochingen. Es werden insbesondere gemeinnützige und öffentliche Träger gefördert. Anträge erfolgen laufend.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Weitergabe von Mitteln an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts im Gebiet der Stadt Plochingen zur Förderung der Jugendhilfe, des Umweltschutzes sowie der Volks- und Berufsbildung.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Projektbezogene Sach- und Verwaltungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Zuschüsse in die allgemeine Haushaltsplanung
- Reine Neubau-/Umbaumaßnahmen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Kooperationspartner im Raum Plochingen
- Steuerbegünstigte Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Aktuelle Satzung/Gesellschaftsvertrag
- Freistellungsbescheid
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeit des Projekts
- Relevanz für die Zielgruppe
- Kooperationskonzept im Raum Plochingen
Beschreibung
Die Pfisterer Stiftung für Plochingen fördert fortlaufend gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen im Raum Plochingen (Baden-Württemberg) durch Teilzuschüsse für Projekte in den Bereichen Jugendhilfe, Umwelt- und Naturschutz, Volks- und Berufsbildung sowie Energieeffizienz & Klimaschutz. Förderwürdig sind steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigenem Sitz bzw. Kooperationspartnern im Fördergebiet. Zielgruppe sind benachteiligte Kinder und Jugendliche, darunter junge Menschen mit Migrationshintergrund, behinderte Kinder und Jugendliche sowie Kinder alleinerziehender Eltern. Die maximale Projektdauer beträgt 60 Monate; begünstigte Ausgaben umfassen Personalkosten sowie projektbezogene Sach- und Verwaltungskosten. Nicht förderfähig sind Zuschüsse zur allgemeinen Haushaltsplanung und reine Neubau- oder Umbaumaßnahmen.
Die Vergabe erfolgt auf Basis der im Kuratorium beschlossenen Richtlinien. Bewertet werden insbesondere die Nachhaltigkeit der Maßnahme, die Relevanz für die Zielgruppe sowie das kooperative Konzept im Raum Plochingen. Für die Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan, die aktuelle Satzung bzw. der Gesellschaftsvertrag sowie der Freistellungsbescheid einzureichen. Anträge können jederzeit eingereicht werden; Fristen werden auf Anfrage mitgeteilt. Die Stiftung strebt in der Regel mehrjährige Teilfinanzierungen an, um eine langfristige Wirkung zu gewährleisten und Abhängigkeiten zu vermeiden. Durch diese Förderung entsteht ein Netzwerk engagierter Partner:innen, das Perspektiven für junge Menschen schafft und zu einer lebenswerten Zukunft beiträgt.
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